Abzüge in Steuerklasse 1

Steuerklasse, Lohnsteuerklasse, Erbschaftssteuerklasse, Lohnsteuerabzüge oder Sozialabzüge – wer soll sich da auskennen.
Da braucht es einen Fachmann. Nicht umsonst sind 90 % aller Steuerliteratur auf der Welt in Deutsch geschrieben. Das deutsche Steuerrecht ist umfangreich, kompliziert und nur für Fachleute.
Eigentlich kein Wunder, denn dieses Land wird von Rechtsanwälten (die auch steuerberatend tätig sein dürfen) und Steuerberatern regiert. Sie haben sich eine eigene Welt geschaffen, in der sie die Regeln machen. Eben auch die Steuerregeln.
Das Steuerrecht soll die Funktionsfähigkeit des Staates sichern
Das deutsche Steuerrecht hat neben der Aufgabe, die Funktionsfähigkeit des Staates zu sichern, auch soziale Aufgaben. Mithilfe des Steuerrechts setzt der Staat soziale Aspekte durch.
Die funktionierende Soziale Marktwirtschaft kostet und über das Steuerrecht werden diese Summen beschafft.
Die Steuerklassen
Damit dabei auch die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden können, gibt es die Steuerklassen. Eigentlich Lohnsteuerklassen.
Wobei die Mehrzahl der Menschen immer noch dem Irrglauben nachhängt, dass mit der Änderung von Steuerklassen das Nettoeinkommen geändert werden kann. Das stimmt aber nur zum Teil.
Zwar kann der monatliche Auszahlungsbetrag mit der Wahl der Steuerklasse beeinflusst werden, übers Jahr jedoch bleibt der Verdienst gleich.
Weil bei den günstigen Steuerklassen immer eine Einkommensteuererklärung erforderlich ist, nach der die zu zahlende Steuer ermittelt wird.
Wahl der Steuerklasse
Die Wahl der Steuerklassen ist nur verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden möglich. Bei allen anderen Arbeitnehmern, und nur für diese ist das Thema Lohnsteuerklassen überhaupt wichtig, wird die Steuerklasse von Gesetzes wegen festgelegt.
Wer erhält Steuerklasse 1 und wie hoch sind die Abzüge in Steuerklasse 1?
Steuerklasse 1 erhalten alle abhängig Beschäftigten, die weder Kinder haben noch verheiratet sind. Außerdem gilt diese Steuerklasse nur für die erste aufgenommene Tätigkeit.
Bei dieser Klasse fallen die zweithöchsten Lohnsteuerzahlungen an, die höchsten Abzüge bei Steuerklasse 6. Denn in Steuerklasse 1 werden keine steuermindernden Merkmale berücksichtigt.
Wie hoch die Abzüge in Steuerklasse 1 konkret sind, hängt vom Bruttoeinkommen ab. Dafür gibt es monatliche und tägliche Lohnsteuertabellen, in denen nachgesehen werden kann.
Die Lohnsteuer steigt progressiv
Denn die Lohnsteuer steigt nicht linear mit dem Bruttoeinkommen an. Vielmehr ist sie progressiv. Das bedeutet, dass mit höherem Einkommen prozentual mehr Steuer zu zahlen ist.
Das ist die so genannte kalte Progression, über deren Abschaffung die Politiker immer mal philosophieren und es doch nicht schaffen.
So erhält der Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung unter Umständen weniger ausgezahlt als ohne diese.
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