Freibeträge und der Jahresfreibetrag Steuerklasse 3

Jahresfreibetrag Steuerklasse 3
Jahresfreibetrag Steuerklasse 3

Steuerfreibetrag, Steuerklassen, Einkommensteuererklärung, Steuerpauschale und Steuerbescheid sind Begriffe, mit denen die meisten Menschen in Deutschland zwar wenig anfangen können, mit denen sie aber regelmäßig zu tun bekommen.

Jedenfalls dann, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abgeben wollen oder abgeben müssen.

Die Steuerklasse führt oft zu Missverständnissen

Wobei es gerade bei der Steuerklasse immer wieder Missverständnisse gibt. Viele Menschen denken immer noch, dass durch die Wahl der Steuerklasse ein höheres Einkommen erzielt werden kann.

Das ist nur zum Teil richtig. Die richtige Steuerklasse ermöglicht es lediglich, im Laufe des Jahres ein höheres monatliches Nettoeinkommen zu erzielen.

Der alljährliche Steuerbescheid nivelliert dies wieder. Im Rahmen des Steuerbescheides wird die Lohnsteuer, die im Laufe des Jahres möglicherweise geringer war, wieder eingezogen.

Auch der Jahresfreibetrag Steuerklasse 3 oder jeder anderen Steuerklasse hilft dabei nicht

Da hilft auch nicht der Jahresfreibetrag. Solche Freibeträge werden in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen und bewirken, dass der monatliche Nettolohn höher ist.

Aber wie gesagt, nur im Laufe des Jahres.

Im nächsten Jahr kommt dann möglicherweise eine saftige Nachzahlung. Denn diese Jahresfreibeträge, egal welche Steuerklasse der Arbeitnehmer hat, senken nicht die Steuerlast.

Und: Wer einen Jahresfreibetrag in seine elektronische Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, ist in jedem Fall verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, mit all ihren Vor- und Nachteilen.

Vorteile der Eintragung eines Freibetrages

Dennoch, die Eintragung eines Freibetrages kann für den Arbeitnehmer von Vorteil sein. Nämlich dann, wenn er Leistungen erhält, deren Höhe vom Nettolohn abhängig ist.

Beispielsweise Krankengeld. Oder auch Arbeitslosengeld. Oder Elterngeld. Viele staatliche Leistungen werden von der Höhe des Nettolohns abhängig gemacht.

Wann die Wahl die richtigen Steuerklasse dringend zu empfehlen ist

Ist also abzusehen, dass Arbeitslosigkeit droht, sollte die richtige Steuerklasse bei Arbeitlosigkeit gewählt werden. Beispielsweise bei Ehepaaren oder Eingetragenen Lebenspartnerschaften die Steuerklassen 3/5.

Wobei derjenige Partner die Steuerklasse 3 wählen sollte, der das höhere Einkommen hat. Denn der prozentuale Steuersatz auf Steuerklasse 3 ist deutlich geringer als auf Steuerklasse 5.

Dies gilt auch, wenn der Partner in Rente geht

Ähnlich ist das auch, wenn einer der Partner Rentner wird. Der Rentner, dessen Einkommen deutlich weniger besteuert wird als Lohneinkommen, wählt dann Steuerklasse Rentner, Steuerklasse 5.

Hinweis zum Steuerklassenwechsel bei Arbeitslosigkeit oder Elterngeld

Bei einem Wechsel der Steuerklasse wegen Arbeitslosigkeit muss jedoch beachtet werden, dass das Arbeitsamt darauf achtet, dass eine Änderung der Steuerklasse rechtzeitig vor der jeweiligen Inanspruchnahme durchgeführt worden ist.

So muss bereits ein Jahr die neue Steuerklasse gelten, bevor diese bei der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt wird.

Beim Elterngeld ist diese Zeit 9 Monate, wegen der Lieferfrist.

Online Steuerberatung Jahresfreibetrag Steuerklasse 3

Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Jahresfreibetrag Steuerklasse 3"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung

 

Jahresfreibetrag Steuerklasse 3