Freibeträge und die Steuerklassen

FreibeträgeWenn man von Steuererleichterungen spricht, sind in aller Regel die Freibeträge gemeint, die mit den einzelnen Lohnsteuerklassen verquickt sind.

Ganz nach Familienstand, – ledig, verheiratet, (kürzlich) verwitwet, geschieden, getrennt lebend oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebend, auch alleinerziehend – sind den unterschiedlichen Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen unterschiedliche Freibeträge zugeordnet.

Was ist der Sinn von Freibeträgen?

Die Freibeträge senken die Lohnsteuerlast im laufenden Jahr. Die Lohnsteuer ist eine Art Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer.

Wenn Sie sich Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, verringert sich die Belastung Ihres Bruttogehaltes, Sie erhalten bei der monatlichen Abrechnung mehr netto in Ihrer Geldbörse.

Wie sehen die Freibeträge aus?

Die Lohnsteuerfreibeträge sind in den verschiedenen Lohnsteuerklassen unterschiedlich hoch.

Durch die gesetzlich geregelte Philosophie des Staates, Familien, besonders auch in finanzieller Hinsicht, zu fördern, sind die Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten in der Lohnsteuerklasse 3 mit 20.519,99 Euro als Lohnsteuerobergrenze nahezu um 100 Prozent höher als in der nächsten Klasse .

Freibeträge Steuerklasse 1

In der Steuerklasse 1 betragen die Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten bis zu 10.881,99 Euro.

Hierbei spielen Freibetrag von 8130 Euro, ein   Sonderausgabenpausbetrag von 36 Euro, der Pauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 1000 Euro, sowie die Vorsorgepauschale mit 1841 Euro, zusammen.

In entsprechender Abänderung sind diese Abzüge und Freibeträge auch für die anderen Steuerklassen maßgeblich.

Freibeträge Steuerklasse 2

In der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende beträgt die insgesamte Höhe der Abzugsmöglichkeiten 12.455,99 Euro. Hier liegt die Lohnsteuerobergrenze der Steuerklasse 2.

Freibeträge Steuerklasse 4

In der Steuerklasse 4 sind die Abzüge ganz ähnlich wie in der Steuerklasse 1. Lediglich der Kinderfreibetrag von 3504 Euro muss hinzugezählt werden.

Dies ist die Hälfte des gesamten Kindergeldes, denn der Partner bekommt den anderen Anteil, sodass sich das Kindergeld wieder auf 7008 Euro addiert.

Freibeträge Steuerklasse 4 Faktor

In der Lohnsteuerklasse 4 Faktor verhält es sich entsprechend.

Freibeträge Steuerklasse 5

In der Steuerklasse 5 schließlich, können lediglich 1248 Euro geltend gemacht werden, hier die Lohnsteuerobergrenze.

Es gibt keine Freibeträge, lediglich die Pauschbeträge, wie in den anderen Steuerklassen auch, sowie die Vorsorgepauschale mit 212 Euro.

Freibeträge Steuerklasse 6

Auch in der Lohnsteuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge, das will heißen, ein Freibetrag könnte nur in dem Fall eingetragen werden, wenn für die Tätigkeit, die mit der Steuerklasse 1 ausgeführt wird, keine entsprechende Lohnsteuer anfallen würde.

Wird Lohnsteuer bezahlt, ist es in der Klasse 6 also nicht möglich, irgendeinen Freibetrag zur Erhöhung des Nettoeinkommens eintragen zu lassen.

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