Was ist die Zusammenveranlagung?

Die Bürokratie hat Ihre eigenen Begriffe. Da ist der Fiskus nicht vor gefeit. Ein solcher Begriff ist der der Zusammenveranlagung.
Er beschreibt die Tatsache, dass sich Ehepaare, neuerdings auch eingetragene Lebensgemeinschaften, gemeinsam steuerlich veranlagen lassen.
Eine solche gemeinsame zur Veranlagung kann steuerliche Vorteile haben. Denn nur mit ihr ist es möglich, das sogenannte Ehegattensplitting zu nutzen.
Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist die steuerliche Möglichkeit zur Förderung der Ehe durch den Staat. Bei einer Zusammenveranlagung werden beide Einkommen eines Paares zusammengerechnet.
Anschließend wird die Summe halbiert. Mit dieser so errechneten Summe geht der Finanzbeamte in die Lohnsteuertabellen und liest den Steuersatz für diese Summe ab. Dieser Steuersatz wird dann für das gesamte Einkommen angewendet.
Das ist deshalb ein finanzieller Vorteil für das Ehepaar, weil durch die Steuerprogression ein höheres Einkommen mit einem größeren Steuersatz besteuert wird.
Zusammenveranlagung und die Steuererklärung
Ein Ehepaar hat bei der Einkommensteuererklärung die Wahl, ob es die Zusammenveranlagung nutzen möchte oder nicht. Dazu ist lediglich eine entsprechende Eintragung in der Einkommensteuererklärung erforderlich.
Wünscht das Paar keine Zusammenveranlagung, wird jeder einzeln berechnet und besteuert. Das Ehegattensplitting kommt so nicht zum Tragen.
Wann ist es von Vorteil, das Ehegattensplitting nicht zu nutzen?
Das Ehegattensplitting nicht zu nutzen kann dann von Vorteil sein, wenn einer ein sehr hohes Einkommen, möglicherweise aus gewerblicher Tätigkeit hat, und der andere ein sehr geringes.
Das sollte sich jedes Paar durch einen Steuerfachmann oder entsprechende Steuerprogramme berechnen lassen. Auch ein Lohnsteuerhilfeverein kann hier weiterhelfen.
Die Entscheidung, ob die Zusammenveranlagung genutzt werden soll oder nicht, können beide jedes Jahr erneut treffen.
Die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung
Eine Voraussetzung, sich zusammen veranlagen zu lassen, ist, dass das Paar keine Gütertrennung vereinbart hat.
Eine Gütertrennung ist immer dann von Vorteil, wenn beispielsweise einer der Partner ein Vermögen hat, ein Unternehmen leitet oder sonst wie höhere Einkünfte erzielt und der andere nicht.
Liegt Gütertrennung vor, muss jeder der Partner seine eigene Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Nachteile der Zusammenveranlagung
Wo Vorteile sind, sind auch Nachteile. Beispielsweise dann, wenn ein Paar in Trennung lebt oder in Scheidung. Dann ist es zwar noch möglich, die Steuererklärung als Zusammenveranlagte abzugeben, bei den folgenden finanziellen Eheauseinandersetzungen oder dem Scheidungsverfahren gibt das jedoch mit ziemlicher Sicherheit Probleme.
Deshalb sollte bei einer gerichtlichen Festlegung einer Ehetrennung oder einer Scheidung dieses Thema geregelt werden. Hier kann ein Ehevertrag helfen.
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