Wann kann man die vereinfachte Steuererklärung nutzen?

vereinfachte Steuererklärung nutzen
vereinfachte Steuererklärung

Gemeint ist hier keineswegs die von Herrn Merz von der CDU ehemals versprochene Steuererklärung auf dem Bierdeckel.

Die gibt es immer noch nicht.

Aber die vereinfachte Steuererklärung ist immerhin ein Weg in diese Richtung.

Was ist die vereinfachte Steuererklärung?

Dieses aus 2 Seiten bestehende Steuerformular ist eine wesentliche Vereinfachung der Steuererklärung. Es ermöglicht immerhin bestimmten Arbeitnehmern wirklich auf 2 Seiten ihre Steuern zu erklären. Allerdings mit gravierenden Einschränkungen.

Beispielsweise müssen sie unselbstständig beschäftigt sein. Für Selbstständige, Freiberufler oder andere Einkommensbezieher gilt die vereinfachte Steuererklärung nicht.

Nur die wichtigsten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten werden bei der vereinfachten Steuererklärung erfasst

Da auf 2 Seiten nicht viele steuerliche Sachverhalte passen, werden hier nur die wichtigsten und für die meisten Arbeitnehmer geltenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt.

Die Einschränkungen beginnen damit, dass Ehepaare grundsätzlich nur die vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben können, wenn sie sich zusammen veranlagen lassen.

Zudem ist die vereinfachte Steuererklärung nur möglich für Einkommen aus Arbeitslohn, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und anderen staatlichen Leistungen.

Einkommen aus Vermietung beispielsweise schließen die vereinfachte Steuererklärung schon aus.

Die vereinfachte Steuererklärung ist nur für Arbeitnehmer mit kaum Werbungskosten, Sonderausgaben etc.

Der Ansatz der möglichen steuermindernden Werbungskosten ist genau definiert. Das sind genau 10 Werbungskostenarten. Wer darüber hinaus Werbungskosten hat, muss die normale Steuererklärung abgeben.

Das gleiche gilt bei Sonderausgaben. Hier sind es genau 7 Sonderausgabenpositionen, die steuermindernd eingetragen werden können.

Was wundert es da noch, dass auch die außergewöhnlichen Belastungen limitiert sind. Hier dürfen es nur 5 festgelegte außergewöhnliche Belastungen sein.

Wie man sieht, die vereinfachte Steuererklärung ist tatsächlich nur für die Arbeitnehmer, die kaum Werbungsausgaben, Sonderausgaben etc. haben.

Bereits einfache Aufwendungen sind nicht absetzbar

Aus der weiter oben kurz angeführten Aufzählung ist ersichtlich, dass beispielsweise Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, eine doppelte Haushaltsführung, Telefonkosten, Umzugs- oder Steuerberatungskosten nicht absetzbar sind.

Auch Porto und Fachliteratur nicht. Wer neben den oben genannten Einkünften beispielsweise noch Renten bezieht oder Einkünfte aus Kapitalvermögen, kann ebenfalls keine vereinfachte Steuererklärung abgeben.

Arbeitnehmer haben die Wahl!

Wichtig für die Arbeitnehmer ist: eine vereinfachte Steuererklärung kann, muss aber nicht abgegeben werden. Die Arbeitnehmer können wahlweise auch eine ganz normale Steuererklärung ausfüllen.

Wichtig: Jedes Bundesland hat ein eigenes Formular zur Abgabe der vereinfachten Steuererklärung

Wichtig ist auch, dass jedes Bundesland ein eigenes Formular für die vereinfachte Steuererklärung erfunden hat. Also bitte das richtige Formular im Internet beziehen.

Da die vereinfachte Steuererklärung viele für den Arbeitnehmer nachteilige Sachverhalte aufweist, sollte er sich, bevor er diese einreicht, sich von einem Fachmann beraten lassen.

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine für Arbeitnehmer wissen hier Rat. Die geringe Gebühr gerade für Lohnsteuerhilfevereine lohnt sich alle Mal.

Online Steuerberatung Was Sie über die vereinfachte Steuererklärung wissen müssen

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Was Sie über die vereinfachte Steuererklärung wissen müssen