Die Lohnsteuer: was versteht man darunter genau?

Was ist LohnsteuerDass der Staat Steuern verlangt, ist jedem verständlich. Von irgendetwas muss der Staat seine Leistungen schließlich finanzieren. Dennoch liegt es in der Natur des Menschen, möglichst wenig von seinem verdienten Geld abzugeben.

Daher ist in Deutschland der Steuerbetrug eine Art Volkssport geworden. Nicht nur bei den Schönen und Reichen.

Damit der Staat zu seinem Geld kommt, hat sich der Fiskus einige Steuern einfallen lassen. Am bekanntesten sind die Lohnsteuer, die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer ist nach der Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die Staatsfinanzen.

Im Gegensatz zu allen anderen Steuern wird die Lohnsteuer vor Auszahlung des Verdienstes an den Arbeitnehmer einbehalten.

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Die Einkommenssteuer beispielsweise für Selbstständige wird erst im Nachhinein erhoben, auch wenn regelmäßig Einkommensteuervorauszahlung zu leisten sind. Die Umsatzsteuer ist erst dann fällig, wenn ein Endverbraucher eine Ware erwirbt.

Alle Arbeitnehmer müssen Lohnsteuerzahlen

Die Lohnsteuer wird grundsätzlich von allen abhängig beschäftigten Personen in Deutschland erhoben. Also Angestellten, Arbeitern, Minijobbern und anderen geringfügig Beschäftigten.

Die Höhe der Lohnsteuer ist gesetzlich in jährlich aktualisierten Lohnsteuertabellen festgelegt.

Sie wird neben den Sozialleistungen vom Arbeitgeber vom auszuzahlenden Lohn oder Gehalt abgezogen und direkt dem Finanzamt überwiesen.

Die Lohnsteuerkarte, beziehungsweise neuerdings die elektronische Lohnsteuerkarte, zeigt den einbehaltenen Lohnsteuerbetrag eines Jahres.

Die Lohnsteuer bei Minijobbern

Bei Minijobbern wird die Lohnsteuer pauschal erhoben und von der Minijobzentrale an den Staat abgeführt. Der Minijobber selbst muss keine Lohnsteuer zahlen, das erledigt für ihn der Arbeitgeber.

Die Steuerklassen bestimmen die Höhe der Lohnsteuer

Der Arbeitnehmer hat keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer wird nach Lohnsteuerklassen erhoben, wodurch eine soziale Komponente bei der Zahlung der Lohnsteuer vorhanden ist.

In welche Lohnsteuerklasse ein Arbeitnehmer fällt, wird durch das Vorhandensein von Kindern, das Vorhandensein einer Ehe und andere soziale Parameter bestimmt.

Lediglich Eheleute, denen für die Lohnsteuer das Ehegattensplitting zugebilligt wird, können die Lohnsteuerklasse in bestimmten Grenzen selbst wählen.

Die Lohnsteuer bestimmt nicht wirklich die Höhe des Einkommens

Viele Menschen meinen, dass durch die Wahl der Lohnsteuerklasse die Höhe des eigenen Einkommens bestimmt werden kann. Das ist so nicht korrekt.

Es wird durch die Lohnsteuerklassen lediglich festgelegt, welche Lohnsteuer im laufenden Monat abgeführt wird.

Am Jahresende wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Lohnsteuer für das zurückliegende Jahr berechnet. Dies wird auch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet.  Da spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle mehr.

Es empfehlt sich einen Fachmann zu konsultieren

Da das deutsche Steuersystem für den Laien nicht wirklich einfach zu durchschauen ist, empfhielt es sich,, sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zur Erstellung der Einkommensteuer zu wenden. So kann man sicher sein, dass man kein Geld an den Staat verschenkt, die Lohnsteuerberechnung korrekt ist  und eine etwaige Lohnsteuerrückzahlung in richtiger Höhe erhält.

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