Die Steuerliche Förderung von Wohneigentum – die Vergangenheit und die aktuelle Situation

Steuerliche Förderung Wohneigentum
Die steuerliche Förderung von Wohneigentum

Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges haben die Menschen von sich aus begonnen, Wohnraum zu schaffen. Überall wo es möglich und notwendig war, wurden Trümmer beseitigt und Flächen für Wohnungsneubau freigegeben.

Sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Eigenheime wurden in großer Menge nach dem Krieg geschaffen, sodass im Wesentlichen allen Deutschen eine zumutbare Behausung erhielten.

Nachdem das Wiederaufbauprogramm Früchte getragen hatte, ging der Staat dazu über, mehr den einzelnen Häuslebauer zu fördern, Wohneigentum wurde steuerlich gefördert.

Steuerliche Förderung von Wohneigentum durch §§ 10 e-h des Einkommensteuergesetzes

Der Bau eines Eigenheims sowie der Kauf einer bestehenden Eigenheimimmobilie wurden steuerlich durch die §§ 10e-h des Einkommensteuergesetzes gefördert.

Diese schufen so viele steuerliche Sachverhalte, dass die steuerliche Förderung nur jemand nutzen konnte, der einen versierten Steuerberater an der Seite hatte.

§ 7 Einkommensteuergesetz

Außerdem gab es noch den § 7 des gleichen Gesetzes. Er galt für Fördergebiete und die steuerliche Förderung von Wohneigentum in diesen.

Nach §§ 10e-h Einkommensteuergesetz wurde der Bau eines Eigenheims 8 Jahre lang gefördert, mit der sogenannten Eigenheimzulage.

Eigenheimzulage und Baukindergeld

Die Eigenheimzulage wirkte sich so aus, dass maximal 8 Jahre lang bestimmte steuerliche Sachverhalte, beispielsweise Kosten für den Bau oder Erhaltung des eigenen Heims, bei der Steuererklärung angegeben werden konnten.

Zusätzlich erhielten die Eigenheimbauer das sogenannte Baukindergeld. Beides zusammen konnte schon einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung des Eigenheims leisten.

Um diese Aufwendungen geltend machen zu können und die Steuerermäßigungen beziehungsweise das Baukindergeld zu erhalten, musste die Anlage FW zur Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden.

Die Paragrafen sind Geschichte

Nach § 7 Einkommensteuergesetz konnten die Aufwendungen für den Hausbau auf 10 Jahre verteilt und so steuerlich geltend gemacht werden. All diese schönen Paragrafen sind jedoch Geschichte.

Sowohl die Eigenheimförderung als auch die Fördergebietsförderung wurden eingestellt. Es war dem Staat zu teuer und außerdem war das Ziel erreicht, möglichst viele Wohnmöglichkeiten in Eigenheim oder Eigentumswohnung zu schaffen.

Wer sich heutzutage nach einer staatlichen Förderung für Wohneigentum umsieht, wird ziemlich bedröppelt in die Gegend schauen.

Welche Formen von Wohneigentum werden heute noch wie gefördert?

Staatlich gefördert werden nur noch bestimmte, politisch besonders geförderte Formen von Wohneigentum. Beispielsweise dann, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt.

Bei diesem sind zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 % Sonderabschreibungen bis 7 % möglich. Oder, wenn das Objekt der Begierde in einem staatlich festgelegten Sanierungsgebiet oder sonstigen städtischen Fördergebieten liegt.

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