Steuerliche Förderung Eigenheim

Schön war die Zeit, schön war die Zeit … Die Zeit, als der Staat den Bau von Eigenheimen steuerlich förderte. Die Zeit, in der es eine steuerliche Förderung für Wohneigentum gab, ist bereits lange vorbei.
Die als Eigenheimzulage bekannte staatliche Forderung des Baus von Eigenheimen gab es nur bis 31.12.2005. Wer bis zu diesem Zeitpunkt eine gültige Baugenehmigung hatte und mit dem Bauen begonnen hatte, kam in den vollen Genuss der steuerlichen Förderung des Eigenheims, sprich einer achtjährigen Förderung durch den Staat einschließlich Baukindergeld.
Seitdem sind sämtliche steuersparende Förderungen des Staates perdu.
Förderung des Eigenheims durch die Bundesländer durch Darlehen
Allerdings: So ganz alleingelassen ist der Eigenheimer nicht. Zwar fördert der Staat nicht mehr bundesweit, die Bundesländer schon. Nicht steuerlich, das dürfen sie nicht, aber mit zinsgünstigen Darlehen.
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zur Schaffung von Wohneigentum günstige Darlehen. Zuschüsse sind hier ebenso zu bekommen, beispielsweise für den altersgerechten Umbau einer Immobilie.
Wohnriester
Selbst ist der Mann/Frau. Wo früher dank Hilfe des Staates finanzielle Vorteile bei Erwerb oder Bau einer Immobilie zu holen waren, muss der Bauherr nunmehr selbst ran. Wohnriester lässt grüßen.
Wer einen Riestervertrag für die Altersvorsorge abgeschlossen hat, kann seit einigen Jahren die damit angesparten Finanzen inklusive der staatlichen Förderung dieses Vertrages für den Kauf oder Modernisierung von Eigenheim oder Eigentumswohnung nutzen.
Wohnriester = Eigenheimrente
Im Volksmund wird das als Eigenheimrente bezeichnet. Insofern beteiligt sich der Staat, wenn auch in deutlich geringerem Maße als zuvor, durch direkte Zuschüsse beim Immobilienkauf.
Wer auf diese Weise seine Immobilie mitfinanzieren möchte, sollte sich rechtzeitig steuerlichen und versicherungstechnischen Rat holen. Denn viele dieser Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.
Vorwiegend Familien mit Kindern und mit gutem Einkommen können aus diesen Verträgen Vorteile ziehen. Sie sollten jedoch bedenken, dass sie als Rentner eine höhere steuerliche Last zu tragen haben werden.
Zuschüsse sichern
Steuerliche Förderungen des Eigenheims gibt es nicht mehr, dafür aber Zuschüsse für die Modernisierung der Heizung. Also nicht für die Anschaffung einer Immobilie, sondern deren umweltgerechte Beheizung.
Viele Häuslebesitzer wissen nicht, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse gewährt für die Errichtung von Mini-Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, ja sogar Biomasseanlagen.
Allerdings gilt das nur für Immobilien, die vor 2009 errichtet wurden. Neubauten sind grundsätzlich davon ausgenommen.
Teilweise sind die Programme des BAFA mit denen der KfW kombinierbar.
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