Was Sie über den Steuerfreibetrag Zinsen wissen müssen

Wir reden, wenn wir über den Steuerfreibetrag auf Zinserträge reden, wie uns die Realität händeschüttelnd bestätigt, vom einem Fossil.
Diese „Institution des deutschen Finanzgebarens“, ein Kumpel für eine Menge von Sparern, geboren in den Flower-Power-Tagen des Kapitalismus, den siebziger Jahren – bestätigt in unseren Tagen – angesichts der vielzitierten Nullzinstragödie seine Irrelevanz.
Zinsen auf Erspartes??
Zinsen auf Erspartes? Im Gegenteil, etliche Banken sind dazu übergegangen, Minuszinsen zu berechnen, für ein etwaiges Guthaben.
Erträge aus Zinsen, die ihn die Grenzen des Sparerpauschbetrages ausloten lassen würden – sie liegen für Ledige bei 801 Euro und bei Ehe- oder Lebenspartnern bei 1.602 Euro – kommen heutzutage lediglich für die gut verdienende Oberschicht in Frage.
Wer kann den Steuerfreibetrag Zinsen ausschöpfen?
In der grausamen Realität der Geldpyramide, mit der unsere Gesellschaft verschmolzen ist, müsste ein Sparer um die 421.000 Euro anlegen, um in den Genuss einer Steuerersparnis in Höhe von 801 Euro zu gelangen.
Ein bekanntes Vergleichsportal im Internet beziffert die momentanen Zinsen, die man auf Sparvermögen erhält mit 0,19 Prozent.
Kein sehr verlockendes Angebot, sein Geld zu parken. So klagen die Banken auch über immer weniger Kunden, die den jährlichen Steuerfreibetrag Zinsen ausnützen können.
Minuszinsen
Etwas in der deutschen Finanzrechtsprechung vollkommen neues, unerwartetes und noch nicht einschätzbares ist zuerst der Commerzbank, der Altenburger Skatbank sowie der WGZ-Bank eingefallen: Wer hier größere Beträge auf seinem Konto aufweist, wird bestraft.
Mit den erwähnten Minuszinsen. Die Frage, wie diese Zinsen steuerlich zu behandeln sind, ist momentan ein gewichtiger Streitpunkt in der Gesetzeswelt der Finanzen.
Von Gesetzes wegen würden diese Strafzinsen als negative Einnahmen gewertet werden, – es wäre möglich, sie mit vorhandenen positiven Kapitaleinkünften aufzurechnen.
Dazu müsste der Sparer jedoch erst einmal den Steuerbetrag Zinsen überschreiten. Wie oben erläutert, für Otto Normalverbraucher schlicht ein Ding der Unmöglichkeit.
Freistellungsauftrag
Sollten Sie nun zu den Wenigen gehören, die es sich leisten können, den Steuerfreibetrag Zinsen wahrzunehmen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag anmelden.
So wird keine Abgeltungssteuer aus Kapitalanträgen fällig – natürlich im Rahmen des Freibetrages. Das gilt für Dividenden, Zinsen, Fonds- und Aktienverkäufen.
Um einen Freistellungsauftrag einzustellen, werden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer benötigen.
Teilen Sie Ihrer Bank nicht Ihre Steueridentifikationsnummer mit, wird sie ab dem Jahr 2016 die entsprechende Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte an das zuständige Finanzamt abführen.
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