Der Steuerfreibetrag bei einer Erbschaft für Enkel

Es ist ein Mensch gestorben. Das passiert jeden Tag, überall. Manche Menschen hinterlassen ein Erbe. Für den Erben kann so eine Erbschaft Freud oder Leid bedeuten.
Je nachdem, ob die Erbschaft aus Schulden oder Vermögen besteht.
In letzterem Fall kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen, innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls beim zuständigen Nachlassgericht.
Die Erbschaftssteuer
Der Staat muss leben, zu unser aller Wohl. Ohne ein funktionierendes Staatswesen sähen wir alle ganz schön alt aus.
Dennoch will niemand wahrhaben, dass zum Funktionieren eines Gemeinwesens Geld und damit Steuern unvermeidlich sein. Der Staat nimmt es von den Lebenden und eben auch von den Toten.
Letzteres auf dem Wege der Erbschaftssteuer. Wobei damit nicht die Toten direkt besteuert werden, sondern das Erbe der Toten. Um unbillige Härten zu vermeiden, werden nur große Erbschaften besteuert.
Dies geschieht durch Festsetzung von Erbschaftssteuerfreibeträgen.
Erbschaftssteuerfreibeträge
Die Höhe der Summen, die von der Erbschaftssteuer auf diese Weise befreit sind, ist in erster Linie abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser.
WIe hoch ist der Steuerfreibetrag bei einer Erbschaft für Enkel genau?
Bei Enkeln gibt es in Bezug auf den Steuerfreibetrag Erbschaft Enkel noch eine Besonderheit: Leben die Eltern des Enkels noch, beträgt der Freibetrag 200.000 €.
Sind die Eltern jedoch verstorben, verdoppelt sich dieser. Erst wenn die Erbschaft höher ist, fallen Erbschaftssteuern überhaupt an.
Für Enkel gilt die Erbschaftssteuerklasse 1
Zusätzlich zu diesen Freibeträgen gibt es noch Erbschaftssteuerklassen. Enkel fallen generell in Steuerklasse 1. Und da es die Finanzverwaltung gerne kompliziert mag, ist das noch nicht alles.
Zusätzlich zu Freibeträgen und den Erbschaftssteuerklassen gibt es noch eine progressive Staffelung nach der Höhe der Erbschaftssteuer. Und damit es ganz unübersichtlich wird, ändern sich diese Summen bei jeder Erbschaftssteuerreform.
Die anderen Erbschaftssteuerklassen
Das führte etwa dazu, dass in Steuerklasse 2 bis 2009 die Erbschaftssteuer 30 % des Erbes beträgt, wenn der Wert des Erbes bis 75.000 € ist. Das geht dann bis zu einer Besteuerung von 50 %, wenn das Erbe einen Betrag von 26.000 € übersteigt. Ab 2010 wiederum reicht diese Spanne von 15-43 %.
Die Höhe der Erbschaftssteuer für Enkel ist in den letzten Jahren stabil
Die für Enkel geltende Besteuerung in Steuerklasse 1 hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Bis 75.000 € sind 7 % an den Fiskus zu entrichten, ab 26.000 € sind es 30 €. Zur Erhebung der Erbschaftssteuer ist eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.
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