Steuererklärung nachträglich ändern – was Sie beachten müssen

Die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen sind, mindestens für Arbeitnehmer, deutlich verlängert worden.
Für Unternehmer und all jene, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, hat sich am Termin Ende Mai nichts geändert. Beauftragen sie einen Steuerberater, gilt das Ende des Jahres.
Regeln, wenn die man die Steuererklärung nachträglich ändern möchte
Wer, aus welchem Grunde auch immer, die eigene Steuererklärung nachträglich korrigieren möchte, muss sich an genaue Regeln halten.
Vorab: Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid zehn Jahre lang ändern, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Der Steuerbürger hat dazu nur wenig Zeit. Nur im Rahmen der einmonatigen Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid.
Welche Frist gilt es beim nachträglichen Ändern der Steuererklärung zu beachten?
Ein Monat und drei Tage nach dem Datum, den das Finanzamt auf den Steuerbescheid geschrieben hat, endet die Möglichkeit für den Steuerbürger, gegen diesen Einspruch zu erheben.
Im Rahmen eines Einspruchs kann der Steuerzahler auch neue, in der bisherigen Einkommensteuererklärung nicht angegebene steuerliche Sachverhalte erklären.
Also insofern die Steuererklärung nachträglich ändern. Hierbei ist jedoch zwischen Einspruch und Antrag auf schlichte Änderung zu unterscheiden.
Der Einspruch und die Verböserungsmitteilung
Ein Einspruch öffnet den Steuerbescheid des Finanzamtes für jegliche Änderungen durch dieses. Das bedeutet, dass das Finanzamt den ganzen Steuerbescheid von vorn bis hinten neu prüfen kann und wird.
Entsteht daraus ein negatives Ergebnis für den Steuerzahler, erlässt das Finanzamt zuvor eine Verböserungsmitteilung.
Schönes Wort! Dann kann der Steuerzahler seinen Einspruch wieder zurücknehmen, ohne weitere Folgen.
Der Antrag auf schlichte Änderung der Steuererklärung
Wird zur nachträglichen Änderung eines Steuerbescheides hingegen ein Antrag auf schlichte Änderung gestellt, darf das Finanzamt nur den darin benannten Sachverhalt prüfen.
Wer also etwa Kosten vergessen hat anzugeben, sollte statt des Einspruchs den Antrag stellen und kann so sicher sein, dass etwaige steuerliche Sachverhalte zu seinen Ungunsten, die das Finanzamt zuvor nicht bemerkt hat, nicht greifen.
Was sonst noch beim Wunsch die Steuererklärung nachträglich zu ändern beachtet werden muss
Wer einen Steuerbescheid nachträglich ändern möchte, aber zum Zeitpunkt dieses Wunsches noch nicht genau die Gründe dafür angeben kann, sollte den Einspruch unbedingt fristgemäß einlegen. Die Gründe kann er dann nachreichen.
Allerdings kann er nicht damit den Steuerbescheid für allezeit offen lassen. Nach etwa sechs Wochen wird das Finanzamt nachfragen, wann ihm die Gründe vorliegen werden.
Und dabei eine Frist von weiteren 4-6 Wochen nennen, bis zu deren Ende der Steuerbürger die Gründe dem Finanzamt dargelegt haben muss. Danach erklärt das Finanzamt den Bescheid für gültig.
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