Der Steuer Freibetrag erklärt

In der Steuerrechtgebung existieren diverse Steuer Freibeträge.
Sie werden, so sie zurecht beantragt sind, von der Lohnzahlung abgezogen, bevor sie versteuert wird.
Im Übrigen gilt für jeden Steuerzahler der pauschale Grundfreibetrag von 8000 Euro.
Wer also lediglich über ein Jahreseinkommen verfügt, dass diese Grenze unterschreitet, ist von jedweder Steuer auf den Lohn befreit.
Für alleinerziehende Elternteile gibt es den Freibetrag für Alleinerziehende von 2100 Euro, bei Ehepaaren sind es 4300 Euro.
Ein weiterer Steuer Freibetrag für Eltern stellt der Entlastungsbetrag, der bei 1300 Euro liegt.
Weitere Steuer Freibeträge
Weitere Steuer Freibeträge sind beispielsweise die Freibeträge für Rentner und Behinderte, Auszubildende, der Zukunftssicherungsfreibetrag, der Rabattfreibetrag.
Freibeträge in anderen Steuerarten
Neben dem Einkommenssteuer Freibetrag gibt es auch in anderen Steuerarten gewisse Steuer Freibeträge.
Hier geht es beispielsweise um die sächlichen und persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer, aber auch den Gewerbefreibetrag von 24.500 Euro oder die Körperschaftsfreibeträge.
In Bezug auf die Erbschaftssteuer existieren diverse Steuer Freibeträge, die von Verwandtschaftsverhältnissen und Erbschaftssteuerklassen abhängig sind.
Der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
Das letzte Jahr, für das Lohnsteuerkarten erstellt wurden, war das Jahr 2010.
Die Umstellung nahm drei Jahre in Anspruch. Mittlerweile werden die Daten mit dem ELStAM System elektronisch erfasst, auch den Lohnsteuerjahresausgleich kann man über das Internet abwickeln.
Arbeitnehmer Freibeträge müssen beim Finanzamt beantragt werden
Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, bei seinem zuständigen Finanzamt etwaige Änderungen, so beispielsweise Freibeträge oder einen Wechsel der Steuerklasse zu beantragen.
Dieses wird die neuen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern senden. Dieses speichert sie in der ELStAM-Datenbank ab.
Steuerberater und Arbeitgeber haben Zugriff auf diese Daten. Zu beachten ist hier, dass ein Antrag auf einen Werbungskostenfreibetrag erst abgespeichert werden wird, wenn die sogenannte „Summe der Aufwendungen“ über der Pauschalgrenze von 600 Euro liegt.
Dies ist festgehalten in Paragraph 39a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes.
Pauschbeträge
Es existieren jedoch Pauschbeträge, die vollkommen unabhängig von ihrer Höhe eingetragen werden.
Das sind die Steuer Freibeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen, der Freibetrag für Negativgewinne aus anderen Einkünften, ein Verlustvortrag.
Weiter gibt es Pauschbeträge für Hinterbliebene und Behinderte.
Zwei verschiedene Formulare
Beantragt man eine Lohnsteuerermäßigung, wird man mit zwei Formularen konfrontiert.
Da ist einmal der sechsseitige Ant6rag auf Lohnsteuerermäßigung. Ist man das erste Mal wegen einer Ermäßigung vorstellig, ist man gezwungen dieses Formular, das der Einkommensteuererklärung ähnelt, auszufüllen.
Weiter gibt es den zweiseitigen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Dieses Formular ist für diejenigen gedacht, die in der Vergangenheit bereist einen Antrag stellten, diesen nun fortsetzen oder auch erhöhen möchten.
Möchte man lediglich die Anzahl der Kinderfreibeträge abändern, ist dieses Formular hinreichend.
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