Wie viel Lohnsteuer erhalte ich zurück

wieviel Lohnsteuer erhalte ich zurückDie Frage „wieviel Lohnsteuer erhalte ich zurück“ ist wohl die häufigste gestellte Frage in Bezug auf die Lohnsteuer. Mit dieser Frage kommen viele Steuerbürger zu den Lohnsteuerhilfevereinen.

Sie möchten möglichst gleich sofort wissen, wie viel sie vom Fiskus zurück erwarten können.

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden

Dass diese Frage nicht zwischen Tür und Angel beantwortet werden kann, ist einzusehen. Nicht umsonst benötigen Steuerberater und Beratungsstellenleiter von Lohnsteuerhilfevereinen eine mehrjährige Ausbildung.

Sie müssen nicht unbedingt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich Geld zurückerhalten

Zunächst erst einmal muss klar sein, dass das Ergebnis einer Einkommenssteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) nicht unbedingt zugunsten des Steuerpflichtigen ausgehen muss. Die Antwort auf obige Frage kann also durchaus sein, dass eine Nachzahlung ansteht.

In einer umfänglichen Beratung müssen sämtliche für den Steuerbürger relevanten steuerlichen Tatbestände erhoben werden. Das geht von der Anzahl der Kinder über verheiratet oder nicht verheiratet, Vorhandensein eines Autos bis hin zu Einkommen aus abhängiger Beschäftigung.

Allein der Fragebogen, den ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Beratung eines Mitgliedes abarbeiten muss, geht über zwei eng beschriebene Seiten.

Lohnsteuerrechner online

Im Internet kursieren diverse Lohnsteuerrechner, die suggerieren, dass hier schnell ermittelt werden kann, wie viel Lohnsteuer vom Finanzamt zurückgezahlt werden kann. Mit diesen Ergebnissen kommen dann die Menschen nicht zurecht, wenn sie vom Finanzamt eine andere Mitteilung im Einkommensteuerbescheid erhalten.

Deshalb kann nur empfohlen werden, sich auf solche Hilfsmittel nicht völlig zu verlassen.

Die Höhe der Lohnsteuererstattung hängt von diversen Faktoren ab

Im Wesentlichen hängt die Höhe einer Zurückzahlung des Finanzamtes von den erzielten Einkommen, der darauf einbehaltenen Lohnsteuer und den Familienverhältnissen des Steuerpflichtigen ab.

Wer die allseits bekannten grünen Bögen der Finanzverwaltung schon einmal ausfüllen musste, weiß, dass weit mehr abgefragt wird. Daraus kann er auch ersehen, dass es eine allgemeine Auskunft zur Höhe zurückgezahlter Lohnsteuer niemals geben kann.

Steuergesetze ändern sich jedes Jahr

Und eines ist noch wichtig zu beachten: Jedes Jahr ändern sich die Steuergesetze. Das bedeutet: Selbst dann, wenn bei einem Steuerpflichtigen in einem Jahr genau die gleiche Einkommenshöhe und andere Prämissen vorliegen wie im Jahr davor, muss das nicht das gleiche Ergebnis ergeben wie im Vorjahr. Darüber wundern sich viele, die sich nicht fachkundig beraten lassen.

Die Höhe der Lohnsteuererstattung schätzen

Bei der Schätzung einer eventuellen Steuerrückzahlung sollten Sie beachten, dass insbesondere in großen Betrieben im Dezember eine besondere Lohnsteuerermittlung durchgeführt wird. Die Lohnbuchhaltung gleicht im letzten Monat des Jahres eventuelle Ungenauigkeiten bei der Lohnsteuerzahlung, die durchaus vorkommen können, aus.

Die Lohnsteuerrückzahlung selbst berechnen

Wie bereits weiter oben deutlich ausgeführt, ist die Frage „wie viel Lohnsteuer erhalte ich zurück“ nicht auf die Schnelle zu beantworten. Wenn Sie dennoch sofort zumindest eine „in etwa“ Angabe erfahren möchten, dann bietet Ihnen die folgende Vorgehensweise eine gute Hilfe, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, mit welcher Lohnsteuerrückzahlung Sie in etwa rechnen können.

Berechnung Lohnsteuerrückzahlung Schritt 1:

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Basis für die Berechnung der Lohnsteuerrückzahlung ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Anhand des zu versteuernden Einkommens wird Ihr Steuersatz ermittelt, der wiederum Auskunft darüber gibt, wie viel Steuern Sie an den Fiskus zahlen müssen.

a.)    Machen Sie eine Liste aller Einnahmen

Machen Sie eine Liste aller Ihrer Einkünfte wie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einkommen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und natürlich auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei den Einnahmen müssen dabei die dazugehörigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zum Abzug gebracht werden. Addieren Sie anschließend nach der Subtraktion der Werbungskosten und Betriebskosten die Einnahmen der einzelnen Einkünfte. Sie haben nunmehr den Gesamtbetrag ihrer Einkünfte ermittelt.

b.)    Bringen Sie die Sonderausgaben zum Abzug

Bringen Sie nun die Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Abzug wie: Spenden, Rentenbeiträge, Beiträge zur Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Kirchensteuer und Berufsbildungskosten. Auch Pflegepauschbeträge, Unterhaltsleistungen sowie außergewöhnliche Belastungen können dabei vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sind weitere Voraussetzungen gegeben, können zudem noch andere Freibeträge abgezogen werden wie Altersentlastungsbetrag oder der Kinderfreibetrag.

Berechnung Lohnsteuerrückzahlung Schritt 2: den Steuersatz ermitteln

Nachdem Sie nun Ihr zu versteuerndes Einkommen ermittelt und alle Sonderausgaben abgezogen haben, gilt es nun Ihren Steuersatz zu ermitteln. Dieser wird entweder basierend auf der Grundtabelle oder basierend auf der Splittingtabelle ermittelt. Anhand des anzuwendenden Steuersatzes kann jetzt die festzusetzende Einkommensteuer festgestellt werden sowie der anzusetzende Solidaritätszuschlag.

Berechnung Lohnsteuerrückzahlung Schritt 3: Anrechnung der bereits geleisteten Steuern

Haben Sie die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt, dann müssen die bereits gezahlten Steuern wie Kapitalertragsteuer, etwaige Vorauszahlungen sowie die bereits abgeführte Lohnsteuer abgezogen werden.

Kommen Sie nun zu dem Ergebnis, dass Sie bereits mehr abgeführt haben, als eigentlich vom Finanzamt gefordert wird, dann erhalten Sie eine Lohnsteuerrückerstattung. Die Höhe der Lohnsteuerrückerstattung ergibt sich aus dem Differenzbetrag.

Um es nochmals zu betonen: die ausgeführte Vorgehensweise bietet nur einen ganz groben Überblick über die Berechnung der Lohnsteuerrückerstattung.

Es ist in jedem Fall empfohlen, sich an einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater zu wenden. Auch Betreiber wie Smartsteuer bieten eine zuverlässige Möglichkeit, seine Steuererklärung online schnell und einfach zu erstellen. Im Fall von Smartsteuer wird erst nach Erstellung und Abgabe der Steuererklärung eine Gebühr fällig. Sie wissen damit bereits im Voraus, mit welcher Lohnsteuerrückerstattung Sie rechnen können.

 

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Ein Kommentar zu „Lohnsteuerrückzahlung

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