Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
Der Lohnsteuerjahresausgleich ist die volkstümliche Bezeichnung für eine Einkommensteuererklärung. Den Begriff Lohnsteuerjahresausgleich gab es früher einmal. Egal, wie das heißt, der Inhalt ist derselbe. Nur wird man halt beim Finanzamt keine Formulare für einen Lohnsteuerjahresausgleich erhalten.
Die Einkommenssteuererklärung und der Lohnsteuerjahresausgleich
Die Einkommenssteuererklärung bietet die Möglichkeit für den Steuerzahler und das Finanzamt, die auf die Einkünfte des vergangenen Jahres fällige Lohn- und Einkommenssteuer exakt zu ermitteln.
Entsteht eine Differenz zwischen der ermittelten Steuer und der bereits gezahlten Lohnsteuer, erhält der Steuerbürger Geld vom Finanzamt zurück. Oder er muss nachzahlen.
Verpflichtender und freiwilliger Lohnsteuerjahresausgleich
Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs gibt es zwei verschiedene Gruppen von Steuerbürgern: Die einen Steuerbürger müssen eine Steuererklärung abgeben, die anderen können es.
Wer muss einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen?
Wer eine Einkommensteuererklärung bzw. einen Lohnsteuerjahresausgleich abgeben muss, muss dies stets bis zum 31. Mai des Folgejahres tun (siehe hierzu auch: Fristen Einkommenssteuererklärung). Das sind Unternehmer, Gewerbetreibende, freiberuflich tätige Menschen, Selbstständige, Landwirte und ähnliche. Freiwillig können alle anderen, die im Laufe des Jahres Lohn- oder Einkommenssteuer gezahlt haben, eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Dafür haben sie insgesamt 4 Jahre Zeit.
Müssen Rentner eine Einkommenssteuererklärung abgeben?
Rentner müssen neuerdings öfter eine Steuererklärung abgeben, wobei deren Einteilung in eine der beiden oben genannten Gruppen vom konkreten Steuerfall abhängt.
Wenn ein Rentner beispielsweise Einkünfte aus Vermietung hat oder hohe Kapitalerträge, muss er diese bis zum 31. Mai erklären.
In so einem Fall wird das Finanzamt dem Rentner eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung zusenden.
Achtung: Diese Aufforderung kann noch bis 10 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr erfolgen. Also immer hübsch Belege aufbewahren.
Lohnsteuer zurückerhalten!
Viele Menschen, gerade Arbeitnehmer, die Lohnsteuer zahlen müssen, freuen sich jedes Jahr über eine Rückzahlung von zu viel gezahlter Lohnsteuer. Diese Personen sollten sich besser von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.
Der wird Ihnen klarmachen, dass eine hohe Rückzahlung von Lohnsteuer im Folgejahr eine Kreditierung des Finanzamtes im laufenden Jahr bedeutet.
Besser ist, seine Steuern und Abgaben so zu gestalten, dass im laufenden Jahr ein möglichst hoher Nettoverdienst erzielt wird, als dass im Folgejahr eine hohe Nachzahlung erfolgt.
Lassen Sie sich fachgerecht beraten
Manche Menschen möchten das jedoch nicht und nutzen die steuerliche Rückzahlung beispielsweise zur Finanzierung einer Urlaubsreise.
Wenn sie fachgerecht beraten werden, können sie Ihre Urlaubsreise machen, ohne dass sie fast ein Jahr auf die Zinsen aus dieser Überzahlung verzichten müssen.