Lohnsteuerhilfeverein Kosten: mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Lohnsteuerhilfevereine bieten eine kostengünstige Möglichkeit für Arbeitnehmer, von Fachleuten ihre Steuererklärung fertigen zu lassen.
Arbeitnehmer und Rentner können von den auf Gegenseitigkeit arbeitenden Vereinen beraten werden.
Steuerberater werden diese Mandanten selten annehmen, weil hier zu wenig verdienen.
Die Lohnsteuerhilfeverein Kosten sind festgelegt
Natürlich ist jede Dienstleistung auch ihren Preis wert, auch die Serviceleistung der Beratung im Lohnsteuerhilfeverein.
Die Lohnsteuerhilfevereine haben als Verein eine Satzung, in dieser sind die jährlich zu leistenden Beiträge aufgeführt.
Sie können also nicht willkürlich vom Beratungsstellenleiter geändert werden, eine Satzungsänderung ist immer nur von den Mitgliedern des Vereins möglich.
Zudem muss die Satzung beim Amtsgericht genehmigt worden sein. Bei den meisten Lohnsteuerhilfevereinen ist der jährliche Beitrag abhängig vom Bruttoeinkommen des Mitgliedes.
Allerdings gibt es von Verein zu Verein hier beträchtliche Unterschiede. Die Vereine haben auf ihren Internetseiten die Beitragstabelle.
Jährliche Kosten des Lohnsteuerhilfevereins + Aufnahmebetrag
Die Kosten des Lohnsteuerhilfevereins sind der jährlich zu zahlende Beitrag und im ersten Jahr ein einmaliger Aufnahmebeitrag.
Weitere Kosten dürfen dem Steuerbürger nicht entstehen, alles andere wäre ungesetzlich. Es soll Lohnsteuerhilfevereine geben, deren Beratungsstellenleiter etwa Kosten für Porto oder Büromaterial, Verwaltungskosten usw. verlangen.
Das sollte der Steuerbürger keinesfalls bezahlen und diesen Lohnsteuerhilfeverein künftig meiden.
Die Lohnsteuerhilfevereinkosten sind einmal pro Jahr zu entrichten
Der Beitrag im Lohnsteuerhilfeverein gilt immer für ein Kalenderjahr. Sämtliche Dienstleistungen, die der Beratungsstellenleiter des Vereins für seinen Mandanten erbringt, sind mit diesem Beitrag abgegolten.
Diese Regelung, dass der Beitrag für ein Kalenderjahr gilt, kann dann für den Hilfesuchenden nachteilig sein, wenn er erst gegen Jahresende dem Verein beitritt.
Wenn er etwa im November oder Dezember eintritt, gilt wird halt der Beitrag nur für November und Dezember. Ab Januar ist dann der neue Beitrag fällig.
Die meisten Vereine verlangen eine Beitragszahlung im Januar. So kann es passieren, dass ein Beitrag im Dezember fällig wird, der nächste bereits im Januar. Hier sollte der Steuerbürger mit dem Beratungsstellenleiter reden, ob eine Beitragszahlung im Januar möglich ist.
Das ist auch deshalb leichter möglich, da es keine engen Fristen mehr für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und der Abgae einer Steuererklärung für Rentner gibt.
Es entstehen keine weiteren Kosten
Der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein deckt alle Aufwendungen ab, wie der Lohnsteuerberater mit diesem Mandanten hat.
Das beinhaltet auch einen gegebenenfalls nötigen Widerspruch. Bei den Kosten des Lohnsteuerhilfevereins ist auch zu berücksichtigen, dass die Erstellung von mehreren Lohnsteuererklärungen in einem Beitragsjahr günstiger ist.
Denn die pro Jahr erzielten Bruttoeinkommen werden addiert, der Vereinsbeitrag jedoch nicht.
Online Steuerberatung Lohnsteuerhilfeverein Kosten
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