Sollten Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden?
Das Steuerrecht in Deutschland ist das komplizierteste der Welt. 90 % der gesamten Steuerliteratur der Welt ist in deutscher Sprache.
Andererseits ist das deutsche Steuerrecht Maßstab für andere Länder, die sich daran orientieren. Denn das Steuerrecht hat nicht nur die Aufgabe, die nötigen Geldmittel für den Betrieb des Staates zu beschaffen.
Es ist auch Mittel der Politik, um über den wirksamsten Anreiz, das Geld, politische Interessen durchzusetzen. Des Weiteren wird, gerade in Deutschland, das Steuerrecht dazu benutzt, soziale Komponenten politisch durchzudrücken.
Die Steuererklärung soll einfacher werden?!
Kaufleute, Steuerberater und Rechtsanwälte haben das Bürgerliche Gesetzbuch geschaffen. Deren Intentionen sind in allen Paragrafen zu erahnen.
Beim Steuerrecht ist das nicht anders. Auch wenn allenthalben getönt wird, dass die Steuererklärungen einfacher werden sollen. Man erinnere sich an die Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
Solange Steuerberater und Rechtsanwälte in diesem Land das Sagen haben, und das wird immer so sein, so lange wird sich das Steuerrecht nicht vereinfachen lassen.
Eine Steuerklärung ohne fachkundige Hilfe ist in Deutschland kaum möglich
Ohne fachkundige Hilfe ist in Deutschland eine korrekte Steuererklärung kaum möglich. Für Gewerbetreibende, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler leistet diese der Steuerberater. Nur er darf dies per Gesetz.
Für angestellt Tätige und Rentner gibt es die Möglichkeit, einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beauftragen.
Wer kann die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen?
Lohnsteuerhilfevereine dürfen per Gesetz ausschließlich abhängig beschäftigten Menschen und Rentner beraten.
Ebenfalls per Gesetz ist den Lohnsteuerhilfevereinen nur gestattet, jemanden zu beraten, der Mitglied im jeweiligen Verein ist.
Dieser Umstand hält viele Menschen davon ab, sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. Denn der Steuerbürger muss erst Mitglied werden und einen Beitrag zahlen, bevor eine Beratung überhaupt stattfinden darf.
In jeder anderen Situation, etwa beim Steuerberater oder Rechtsanwalt, erfolgt die Bezahlung nach erbrachter Leistung.
Der Lohnsteuerhilfeverein erhält seine Bezahlung durch Begleichung des Mitgliedsbeitrages. Der Lohnsteuerhilfeverein muss dabei im Voraus bezahlt werden in Form des Mitgliedsbeitrages. Und wer macht das schon, wenn er noch nicht weiß, was ihn überhaupt erwartet.
Wie und wo findet man einen Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine gibt es im ganzen Land zuhauf. Jeder hat seine eigene Satzung, die vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden muss, damit der Verein eingetragen werden kann.
Nur ein eingetragener Lohnsteuerhilfeverein ist berechtigt, eine Lohnsteuerberatung durchzuführen. Zusätzlich zur Genehmigung im Vereinsregister muss ein Lohnsteuerhilfeverein von der örtlichen Oberfinanzdirektion registriert und zugelassen sein.
Die Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein
Im Lohnsteuerhilfeverein sind Beratungsstellenleiter tätig, die die eigentliche Beratungsarbeit durchführen. Diese Beratungsstellenleiter arbeiten auf selbstständiger Basis und sind nicht beim Verein angestellt. Jeder einzelne dieser Beratungsstellenleiter muss ebenfalls von der örtlichen Oberfinanzdirektion genehmigt werden.
Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins werden ständig geschult
Der Lohnsteuerhilfeverein ist dafür verantwortlich, seine Beratungsstellenleiter regelmäßig zu schulen und auf dem neuesten steuerrechtlichen Stand zu halten.
Wie wird man Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Diese juristischen Formalitäten interessieren den Steuerbürger herzlich wenig, wenn er die Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins aufsucht. Er erfährt dort, oder bereits telefonisch, dass er zunächst einen Aufnahmeantrag stellen muss.
Der Beratungsstellenleiter überprüft die Aufnahmevoraussetzungen und nimmt bei Stimmigkeit das neue Mitglied auf. In diesem Moment müssen der Jahresbeitrag sowie eine eventuelle Aufnahmegebühr bezahlt werden.
Jahresbeitrag bedeutet, dass der Beitrag immer für ein Kalenderjahr gilt. In diesem wird der Beratungsstellenleiter sämtliche steuerlichen Angelegenheiten des von ihm betreuten Mitgliedes bearbeiten.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein?
Es gibt immer wieder Unklarheiten über die Höhe des Jahresbeitrages im Lohnsteuerhilfeverein. Jeder Lohnsteuerverein muss diesen in der Satzung festgeschrieben haben. Er ist somit amtlich geprüft, Änderungen sind nicht möglich.