Wie Sie von der Lohnsteuerermäßigung profitieren

Der Antrag auf Lohnsteuermäßigung, ein Ritual, das viele Arbeitnehmer geradezu sträflich vernachlässigen, obwohl sie durch den einfachen Antrag einiges an Steuergeld sparen könnten
Mit diesem Formular, dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, welches man in unseren Tagen ohne weiteres am eigenen PC oder Laptop ausfüllen kann (Stichwort ELSTAM), können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie eine Reihe anderer Dinge steuerlich geltend machen, so durch beispielsweise Freibeträge einen höheren Nettoverdienst erzielen.
Durch die Lohnsteuerermäßigung hane Sie ein höheres monatliches Nettoeinkommen
Will heißen, diejenigen Ausgaben, die während des Jahres anfallen und steuerlich relevant sind, können in Form von auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuer Freibeiträgen, direkt von den Zahlungen aus dem Bruttogehalt abgezogen werden.
Mit dem Ergebnis, dass Sie am Monatsende eine gute Summe mehr an Nettogehalt auf dem Konto haben.
Werbungskosten und die Lohnsteuerermäßigung
Die Werbungskosten – das Wort ist zugegeben ein wenig irreführend – sind beispielsweise die Aufwendungen finanzieller Art, die sie tätigen, um von Daheim zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen.
Ganz egal ob mit Bus, Bahn, zu Fuß, dem Fahrrad oder dem Auto oder einem anderen Fahrzeug, der Gesetzgeber billigt Ihnen eine Entfernungspauschale zu.
Auch wenn Sie Reisekosten bezahlen müssen, welche Ihnen nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden, ist dies unter Werbungskosten einzuordnen und abzusetzen.
Kaufen Sie sich Fachliteratur oder Werkzeug, Bekleidung, zahlen Sie Berufsverbandsbeiträge – Sie können es als Werbungskosten auflisten. Auch berufliche Fortbildungskosten gehören hierher.
Sonderausgaben
Zu den Sonderausgaben zählen, als wichtiger Punkt, die Unterhaltsleistungen, die Sie eventuell an den dauernd getrennt lebenden oder aber auch geschiedenen Lebenspartner oder Ehepartner abführen müssen. Hierzu zählen ebenfalls die anfallenden Kinderbetreuungskosten.
Haben Sie Aufwendungen für die persönliche Berufsausbildung, ganz egal ob es sich um Erststudium oder eine Erstberufsausbildung oder anderes dreht, können Sie bis zu 6000 Euro geltend machen. Auch die Kirchensteuer ist unter den Sonderausgaben abzusetzen.
Außergewöhnliche Belastungen
Für ein volljähriges Kind in der Berufsausbildung existiert ein Freibetrag, ebenso ist die Zahlung an unterhaltsberechtigte Personen eine außergewöhnliche Belastung.
Weiter gibt es hier den Behindertenpauschbetrag und den Hinterbliebenenpauschbetrag.
Sonstige Freibeträge
Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Steuer Freibeträge, die über diese grobe Dreiteilung hinausgehen. So sind da die negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche nicht durch das Verlustausgleichsverbot behindert sind, negative Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung, ebenso können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.