Wie Sie den Kinderfreibetrag 2015 eintragen lassen

Kinderfreibetrag eintragen 2015
Kinderfreibetrag eintragen 2015

Kinder werden in Deutschland steuerlich gefördert. Das ist auch notwendig, damit die Deutschen als Volk erhalten bleiben.

Dennoch sind Kinder immer eine große finanzielle Belastung für die Eltern, unabhängig natürlich von der Tatsache, dass Kinder das Schönste auf der Welt sind.

Um den Eltern einen Teil dieser finanziellen Belastung abzunehmen, gibt es unter anderem den Freibetrag für Kinder. Und das Kindergeld. Und das Elterngeld.

Die Politik denkt sogar darüber nach, einen Grundfreibetrag für Kinder einzuführen.

Bis 2010 wurde der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen

Bis zum Jahr 2010 gab es noch die Lohnsteuerkarte aus Papier. Diese erhielt jeder Steuerzahler im November des Vorjahres für das Folgejahr vom Einwohnermeldeamt in den Briefkasten gesteckt. Auf dieser wurde der Kinderfreibetrag von Amtswegen eingetragen.

Seit 2011 gibt es diese Karten nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch die elektronische Lohnsteuerkarte. Demzufolge wird der Kinderfreibetrag 2015 nicht mehr vom Einwohnermeldeamt eingetragen.

Den Kinderfreibetrag 2015 eintragen lassen für ein neugeborenes Kind

Will man für ein neugeborenes Kind den Kinderfreibetrag 2015 eintragen lassen, muss dies beim Finanzamt geschehen. Er benötigt dazu seinen Personalausweis und natürlich die Geburtsurkunde des Kindes.

Junge Eltern sollten sich bemühen, möglichst im Geburtsmonat des Kindes bereits beim Finanzamt die Eintragung durchführen zu lassen.

Wie geht die Eintragung des Kinderfreibetrags von statten?

Beim Finanzamt füllen die Eltern den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus. Wie fast alle Formulare des Finanzamtes ist dieser recht umfangreich.

Hierfür ist nicht unbedingt ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erforderlich, die Finanzbeamten helfen auch.

Soll der Kinderfreibetrag für ein bereits gemeldetes Kind in den folgenden Jahren geändert werden, genügt der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

Junge Eltern sollten sich in jedem Fall über alle steuerlichen Vorteile, die Nachwuchs mit sich bringt, informieren

Die vieles im deutschen Steuerrecht, ist auch die Sache mit dem Kinderfreibetrag recht kompliziert geworden. Manche Menschen meinen, dass es sogar seit der Steueränderung 2006 gar keinen Kinderfreibetrag mehr gäbe. Das ist so nicht richtig.

Vielmehr wird der steuerliche Kinderfreibetrag monatlich in Form des Kindergeldes unmittelbar an die Eltern ausgezahlt.

Aus diesem Grunde sollten frischgebackene Eltern bei der Familienkasse unbedingt das Kindergeld beantragen, zusätzlich zum Kinderfreibetrag.

Doch auch hier gibt es wieder Tücken zu beachten. Es ist durchaus möglich, dass Eltern mit dem Kinderfreibetrag finanziell besser fahren als mit dem ausgezahlten Kindergeld.

Insbesondere dann, wenn die Eltern sehr viel verdienen. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch, wenn die Eltern eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ist das tatsächlich der Fall, zahlt das Finanzamt direkt die Differenz an die Eltern.

Online Steuerberatung Kinderfreibetrag eintragen 2015

Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Kinderfreibetrag eintragen 2015"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung

 

Kinderfreibetrag eintragen 2015