Wie man den Kinderfreibetrag eintragen lässt

Kinderfreibetrag eintragen
Kinderfreibetrag eintragen

Dass Kinder unter besonderem Schutz von Staat, Eltern und Gesellschaft stehen, versteht sich von selbst.

Der Staat unterstützt die Eltern bei der Kindererziehung unter anderem dadurch, dass für jedes Kind steuerliche Freibeträge oder Kindergeld gewährt werden. Je mehr Kinder in einer Familie vorhanden sind, desto höher sind diese.

Was genau ist der Kinderfreibetrag?

Ein Kinderfreibetrag bedeutet in der Praxis, dass die Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Bei Arbeitnehmern bedeutet dies, dass in die Lohnsteuerkarte ein entsprechender Kinderfreibetrag Vermerk durch das Finanzamt eingetragen wird.

Und wie wird nun der Kinderfreibetrag eingetragen?

In Zeiten der Lohnsteuerkarte aus Papier musste dazu der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abholen und zum Finanzamt tragen.

Heutzutage muss sich der Arbeitgeber möglichst zeitnah nach der Geburt des Kindes selbst beim Finanzamt vorstellen und einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung dort ausfüllen.

Die Geburtsurkunde des Kindes ist dazu vorzulegen. Hat das Finanzamt einmal die Geburt des Kindes in seinen Unterlagen, wird sie elektronisch, auch in den kommenden Jahren, dem Arbeitgeber übermittelt.

Es kann nicht Kindergeld und der Kinderfreibetrag für dasselbe Kind in Anspruch genommen werden

Zusätzlich zur Eintragung des Kinderfreibetrages in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen durch das Finanzamt muss der Arbeitnehmer bei der Familienkasse des örtlich zuständigen Amtes Kindergeld beantragen.

Dies führt mitunter zu der irrigen Annahme, dass für ein und dasselbe Kind sowohl Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden können. Das ist mitnichten der Fall.

Das Finanzamt prüft, welche der beiden staatlichen Leistungen für den Arbeitnehmer am günstigsten ist und legt dies dann fest.

Eine Günstigerprüfung erfolgt durch das Finanzamt

Diese Prüfung erfolgt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung. Menschen mit Kindern müssen demzufolge zwangsläufig eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt eben diese günstiger Prüfung durchführen kann.

Änderung der Steuerklasse bei der Geburt eines Kindes

Zu berücksichtigen ist bei diesen Regelungen auch, dass Alleinstehende mit Kind automatisch von der Steuerklasse 1, die sie vor der Geburt des Kindes hatten, in die Steuerklasse 2 eingeteilt werden. Das macht das Finanzamt automatisch und teilt es dem Arbeitgeber mit.

Was müssen Selbständige und Freiberufler beim Kinderfreibetrag beachten?

All diese Regelungen gelten so jedoch nur für Arbeitnehmer. Da es in Deutschland auch andere Menschen als Arbeitnehmer gibt, zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende, die sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist auch hier das Finanzamt dabei.

In dieser Einkommensteuererklärung muss der Steuerbürger eintragen, ob er von der Familienkasse bereits Kindergeld erhalten hat. Dies wird dann bei der Bemessung der steuerlichen Grundlagen berücksichtigt.

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