Die Kfz Haftpflicht in der Steuererklärung

Wer eine Einkommensteuererklärung abgibt oder abgeben muss, kann hierin einige Versicherungen steuermindernd geltend machen.
Steuerlich berücksichtigt werden jene Versicherungen, die der Daseinsvorsorge dienen.
Überschlägig kann gesagt werden, dass alle Versicherungen, die der Person dienen, steuerlich relevant sind.
Die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung
Die Hausratversicherung zählt nicht zu den Versicherungen, die in der Steuererklärung steuermindern geltend gemacht werden können darunter.
Wohl aber die private Haftpflichtversicherung. Überhaupt alle Haftpflichtversicherungen, wie auch die Tierhaftpflichtversicherung.
Und natürlich die Kfz Haftpflichtversicherung. Deshalb sollten Sie bei Abgabe der Einkommensteuererklärung alle vorhandenen Haftpflichtversicherungen penibel eintragen.
Worauf ist bei Angabe der KFZ Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung zu achten?
Wenn die Kfz Haftpflichtversicherung in das Formular der Einkommensteuererklärung eingetragen wird, sollten Sie unbedingt darauf achtgeben, dass wirklich nur der Teil der Haftpflichtversicherung aus der Versicherungspolice eingetragen wird.
Wer noch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung hat, trägt diese nicht dort ein.
Welche Summe muss für die KFZ Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angegeben werden?
Viele Steuerbürger wissen beim Erstellen der Einkommensteuererklärung nicht, welche Summe sie konkret eintragen sollen.
Denn die Kfz Haftpflichtversicherung wird immer am 1. Januar eines Jahres fällig. Diese Fälligkeit bedeutet, dass im laufenden Jahr die Haftpflichtsumme gilt, die auf der Rechnung der Versicherung steht, die im Vorjahr gekommen ist.
Entscheidend ist jedoch, wann das Geld geflossen ist und nicht, wann die Versicherung angefangen hat. Das bedeutet, dass immer die Summe der Rechnung aus dem Vorjahr relevant ist.
Wie verhält es sich, wenn mehrere Haftpflichtversicherungen im gleichen Steuerjahr vorhanden sind?
Etwas kompliziert kann es werden, wenn mehrere Haftpflichtversicherungen nacheinander im entsprechenden Steuerjahr vorhanden waren.
Das ist immer dann der Fall, wenn ein Auto verkauft und ein neues gekauft wurde und dabei möglicherweise das Versicherungsunternehmen gewechselt wurde.
Es müssen dann die beiden Summen eingetragen werden, wobei die Summe für das alte Fahrzeug ja bereits im Vorjahr gezahlt wurde.
Es müssen also einerseits die Summe des Vorjahres, andererseits die Summe des laufenden Jahres in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Immer von dem Zeitraum, in dem das Geld geflossen ist.
Hat jemand mehr als ein Auto oder beispielsweise ein Auto und ein Motorrad, muss er jeden dieser Versicherungsverträge bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Versicherungen dienen der Vorsorge
Generell gilt bei Eintragung von Versicherungsverträgen, dass diese der Vorsorge dienen. Die Höhe der Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich abgesetzt werden können, ist jedoch begrenzt.
Genaueres sagen der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein. Es ist also mitnichten so, dass Menschen mit 10 Autos eine höhere Steuererstattung bekommen, nur weil sie so viele Autos besitzen.
Wo muss die KFZ-Haftpflicht in der Steuererklärung eingetragen werden?
Die KFZ Haftpflicht muss in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Um es noch weiter zu präzisieren: Die Zeile 18 „Unfall und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen .. “ ist exakt die Zeile, in der die KFZ Haftpflicht in der Steuererklärung einzutragen ist.
Unbedingt beachten müssen Sie, dass eine Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung nicht abzugsfähig ist.
Was gilt für die KFZ Versicherung bei PKWs von Selbständigen oder Dienstwägen?
Privatpersonen können in der Steuererklärung lediglich die KFZ Haftplicht steuerlich geltend machen. Anders verhält sich dies bei Dienstwägen oder Selbständigen.
In diesen Fällen ist die KFZ Versicherung steuerlich voll absetzbar. Von der Steuer abgesetzt werden können somit sowohl die KFZ Haftpflicht als auch die Beiträge zu Teil- und Vollkaskoversicherung.
Nachdem das KFZ für die Ausübung des Berufs erforderlich ist, können Sie die KFZ Versicherung dem Finanzamt als Firmenausgaben melden.
Wie ist vorzugehen, wenn das KFZ beruflich und privat genutzt wird?
Wenn Sie Ihr KFZ sowohl privat als auch geschäftlich nutzen, dann können Sie die KFZ Haftpflicht in der Steuererklärung auch in der Anlage N eintragen.
Zu beachten ist dabei, dass dies nur anteilig geschehen kann, nämlich für die tatsächlich erfolgten geschäftlichen Fahrten. Um dies zu belegen und für das Finanzamt nachvollziehbar zu machen, ist es unbedingt angebracht, ein Fahrtenbuch zu führen. Ansonsten könnten schnell Probleme entstehen.
Belege über die KFZ Haftpflicht sind der Steuererklärung unbedingt beizulegen
Selbstverständlich kann das Finanzamt zu jeder Zeit einen Nachweis über die Beiträge, die für die KFZ Haftpflicht geleistet wurden, verlangen, um so nachvollziehen zu können, ob die Angaben in der Steuererklärung bezüglich der KFZ Haftpflicht korrekt sind.
Sinnvoll ist es daher bereits bei Abgabe der Einkommensteuererklärung Belege beizulegen. Optimal ist eine Kopie der jährlichen Beitragsaufstellung. In der Beitragsaufstellung sind alle Kosten eindeutig aufgeführt.
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