Der Kapitalertragsteuer Freibetrag – was Sie wissen müssen

In Deutschland wird auf alle Einkünfte eine Steuer erhoben. Sei es die Einkommenssteuer für Privatpersonen oder kleinere Unternehmen, die Körperschaftssteuer für Aktiengesellschaften usw. Und eben auch für Erträge aus Kapital.
Denn eingesetztes Kapital erwirtschaftet durch die Zinsen einen Ertrag. Das ist das Prinzip des Kapitalismus: Geld verdient Geld.
Damit dieses verdiente Geld besteuert werden kann, wurde die Kapitalertragsteuer geschaffen.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer
Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer direkt am Ort des Entstehens, also bei der Bank, erhoben. Allerdings nur bis 2008.
Danach wurde sie in Deutschland reformiert und wurde ab 2009 in die Abgeltungssteuer umgewandelt.
Der Kapitalertragsteuer Freibetrag im Detail
Damit nicht jeder kleine Ertrag aus Kapital der Steuerpflicht unterliegt, gibt es, wie auch bei fast allen anderen Steuern, die Freibeträge.
Dies aber nur für Privatpersonen. Pro erwachsener Person ist der steuerliche Freibetrag für die Kapitalertragsteuer, ebenso für die Abgeltungsteuer, 802 € im Jahr.
Ehepaare oder neuerdings auch eine eingetragene Lebenspartnerschaften haben einen Kapitalertragsteuer Freibetrag von 1604 € jährlich.
Erst Erträge über diesem Freibetrag müssen versteuert werden. Das bedeutet für den Steuerpflichtigen, dass er erst dann eine Einkommensteuererklärung wegen Erträgen aus Kapital abgeben muss, wenn er diese Summe überschreitet.
Muss er aus anderen Gründen eine Einkommensteuererklärung abgeben genügt es, wenn bei der Erklärung der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ein Häkchen gesetzt wird bei Nichtausschöpfung des Freibetrages.
Wie muss man vorgehen, wenn man die Kapitalertragsteuer Freibetrag nicht überschreitet?
Für jeden Sparer oder Kapitalanleger, der unter diesen Freigrenzen liegt, empfiehlt es sich, bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Dieser besagt, dass die Erträge aus dem angelegten Kapital von der Steuer freigestellt werden sollen. Damit wird die Bank angewiesen, keine Steuern abzuziehen, was andernfalls automatisch geschieht.
Vorsicht, wenn man mehreren Banken einen Freistellungsauftrag erteilt hat
Nur sollte der Sparer darauf achtgeben, dass, wenn er mehreren Banken einen solchen Freistellungsauftrag erteilt, die Summe dieser Freibeträge nicht die gesetzlichen Grenzen überschreitet. Andernfalls wird er steuerpflichtig und muss eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Denn die Banken übermitteln diese Summen automatisch an das Finanzamt, das dann die mögliche Steuerpflicht feststellt und eine Veranlagung durchführt. Oder den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordert.
In Steueroasen müssen Kapitalerträge nicht versteuert werden
Solcherlei Regelungen gibt es in dieser konkreten Ausgestaltung nur in Deutschland.
Andere Länder haben ähnliche Regelungen, in Steueroasen läuft das ganz anders. Deshalb geben reiche Leute ihr Geld so gerne dorthin, da dann die Erträge oftmals steuerfrei sind.
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