Was ist der jährliche Steuerfreibetrag?

Jährlicher Steuerfreibetrag
Jährlicher Steuerfreibetrag

Was ist der Steuerfreubetrag? Per Definition ist unter dem jährlichen Steuerfreibetrag das Einkommen zu verstehen, das das Existenzminimum nicht überschreitet.

Durch den jährlichen Steuerfreibetrag, wird sichergestelt, dass Arbeitnehmer über ein Mindesteinkommen verfügt.

Nur Beträge, die dieses Mindesteinkommen überschreiten, sind steuerpflichtig. 2016 liegt der jährliche Steuerfreibetrag bei 8652 Euro für Alleinstehende.

Bei verheirateten verdoppelt sich der jährliche Steuerfreibetrag, ebenso erhöht sich der Einkommensteuer Grundfreibetrag um 3624 Euro für jedes Elternteil.

Arbeitnehmer können einen jährlichen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Wo und wie ist der Antrag auf Lohnsteuerermäßigungn zu stellen?

Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung müssen Sie bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. Dies ist dasjenige Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnhaft sind.

Verfügen Sie über mehrere Wohnungen, wird dasjenige Finanzamt zuständig sein, in dessen Zuständigkeitsbereich sie sich vorwiegend aufhalten.

Auch bei Ehepartnern oder Lebenspartnern wird das entsprechende Finanzamt so ausgewählt.

Für die Beantragung der Lohnsteuerermäßigung werden Sie ein Papierformular ausfüllen müssen.

Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Der jährliche Steuerfreibetrag, den man sich in der Lohnsteuerkarte (ELSTAM) eintragen lassen kann, bezweckt letztlich eine Erhöhung des Nettoeinkommens.

Die Posten der Ausgaben, die eigentlich erst mit der Lohnsteuerabrechnung des folgenden Jahres von der Finanzbehörde zurückgezahlt würden, sind bereits als fester Posten zum Abzug von den eigentlichen Steuerlasten zementiert.

Die Beantragung eines entsprechenden Freibetrages kann für dieses Jahr bis zum Ende November des Jahres stattfinden.

Sie erhalten dann bereits für den nächsten Monat die entsprechend angemeldeten Steuerfreibeträge angerechnet.

Im laufenden Jahr können Sie ab Oktober den Freibetrag für das nächste Jahr beantragen.

Neue Regelung ab 2016

Ab 2016 kommt außerdem eine neue Regelung zum Tragen – der Steuer Freibetrag ist nämlich nunmehr für zwei Jahre gültig. Es existiert im Deutschen Steuerrecht bei der Lohnsteuer ein Arbeitnehmerpauschbetrag, der 1000 Euro ausmacht.

Mit der Summierung Ihrer steuerrelevanten Ausgaben müssen Sie, um Freibeträge eintragen zu lassen, zumindest 600 Euro über diesem Satz liegen.

Dienstleistungen im Haushalt

Es gibt einen Einkommensteuer Freibetrag für die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen, ebenso wie ein Freibetrag für haushaltsnahe Handwerkerleistungen existiert.

Hier ist es Privathaushalten möglich, jeweils den vierfachen Betrag der laut Gesetz gewährten Steuermäßigung als Freibetrag einzusetzen.

So beträgt bei Handwerksleistungen die höchstens zu erreichende Steuerermäßigung 20 Prozent dessen, was tatsächlich an Kosten angefallen ist, jedoch allerhöchstens 1200 Euro.

Somit käme für den Freibetrag der vierfache Betrag von 4.800,- Euro zur Anwendung, bei haushaltsnahen Dienstleistungen hingegen, die auf 510 Euro gedeckelt sind, beträgt der Freibetrag lediglich 2.040,- Euro.

Was taugt für einen Freibetrag?

Alle Ausgaben, die Sie in der Einkommenssteuererklärung angeben, also die bekannten Begrifflichkeiten Werbungskosten, Außergewöhnliche Kosten, Sonderausgaben.

Daneben gibt es noch etliche Freibeträge, wie beispielsweise aus negativen Kapitaleinkünften, welche nicht unter das Verlustausgleichsverbot fallen oder eine eine negative Summe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung sowie der sonstigen Einkünfte, negativen Einkünften aus einem Gewerbebetrieb.

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