Der Grundfreibetrag für Rentner: was Sie wissen sollten

Grundfreibetrag für Rentner
Grundfreibetrag für Rentner

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde ins Leben gerufen, um das Existenzminimum der Bundesbürger steuerfrei zu halten.

So müssen also die Bundesbürger, ebenso Rentner, Selbständige, Arbeitnehmer oder Auszubildende beispielsweise in 2015 für das Existenzminimum in Höhe von 8472 Euro für Ledige und 16944 für Verheiratetete, die zusammen veranlagt sind, keine Steuern zahlen.

Der Grundfreibetrag für Rentner: Rentner aufgepasst in 2016!

Es gibt Änderungen in Bezug auf den Grundfreibetrag für Rentner! In 2016 überschneiden sich die Erhöhung des Grundfreibetrages und die Rentenerhöhung 2016. Dabei steigt der Freibetrag in geringerem Maße als es die Rentenerhöhung tut.

Aufgrund dieses Umstandes werden in 2016 etwa 70 000 Rentner den Grundfreibetrag überschreiten und dadurch steuerpflichtig werden. Sie werden aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Die Grundfreibeträge sind im Übrigen in die jeweiligen Steuertabellen eingearbeitet, so dass für den Bürger eigentlich nicht besonderes zu tun bleibt, um den Grundfreibetrag zu erhalten.

Was bleibt übrig?

Jedenfalls wird der Rentner den untersten jeweiligen Steuersatz zahlen, der liegt bei 15,3 Prozent.

Liegt der Rentenbeginn beispielsweise in 2010, sind sechzig Prozent der Rente zu versteuern.

Bei einer Rentenerhöhung von 342 Euro, würde der Rentner 1,73 Solidaritätszuschlag, eventuell Kirchensteuer sowie 31,40 Einkommensteuer zahlen. Es bleiben ihm 308,87.

Unter dem Stichwort „Rentensteuer Rechner“ sind in Google interessante Links zu diesem Thema zu finden. Ist die Erhöhung für relevant?

Entscheidend sind Renteneintrittsalter und anteilige Steuerpflicht.

Grundfreibetrag für Rentner: Möglichkeiten, mit der Steuerpflicht umzugehen

Ein guter Weg, mit der plötzlichen Steuerpflicht umzugehen, ist sicherlich der Erwerb von aktueller Steuersoftware. auch online Steuertools wie z.B. Smartsteuer sind eine große Hilfe.

Es gibt auf dem Markt etliche Anbieter. Die Programme sind simpel gestaltet und führen Schritt für Schritt durch die anzufertigende Steuererklärung.

Es kann sich dabei auch durchaus herausstellen, das der Nutzer überhaupt nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben.

Wer Steuersoftware benützt, kann sicher sein über seine Steuerpflicht, hat die Gewissheit, seine Steuererklärung formgerecht und korrekt zu erstellen, seine Steuerlast nach besten Wissen und Gewissen zu verringern.

Auch Steuerberater oder ansässige Lohnsteuerhilfevereine können den betroffenen Rentnern zur Seite stehen.

Mehreinnahmen für das Bundesfinanzministerium

In 2016 werden nach den letzten Schätzungen nahezu vier Millionen Rentner steuerpflichtig sein.

Dies bedeutet für das Ministerium ein Plus an Einnahmen in Höhe von etwa 310 Millionen Euro im Rahmen der Rentenanpassung.

Auch Rentner, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, sind von dieser Angelegenheit betroffen.

Für sie zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Online Steuerberatung Grundfreibetrag für Rentner

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