Was ist der Grenzsteuersatz?

Grenzsteuersatz
Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz, auch „marginaler“ Steuersatz genannt, – marginal hat hier nicht die abwertende Bedeutung von nebensächlich, sondern bezieht sich tatsächlich auf die Infinitesimalrechnung, will heißen die  Grenzwert-Methodik im Zusammenhang mit mathematisch abgeleiteten Größen, besonders die Wirtschaftswissenschaften betreffend.

Es ist der Steuersatz, mit dem die folgende Steuerbemessungsgrundlageneinheit besteuert wird. Der Grenzsteuersatz definiert, welcher Prozentsatz von einem steuerpflichtigen Kapital für das Finanzamt abfallen würde, wenn das Einkommen sich erhöhen würde.

Das ist von großer Wichtigkeit in einem Finanzsystem mit progressiven Einkommenssteuertarifen, wie wir sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz vorfinden.

Der Grundfreibetrag: die 0-Grenze

Der Grenzsteuersatz ist mit der Bemessungsgrundlage verknüpft, die Höhe des zu versteuernden Einkommens ist also ausschlaggebend.

Der Grundfreibetrag versteht sich sozusagen als O-Grenze, bis zu der hin der Steuerpflichtige keine Abgaben zu leisten hat.

Fünf Tarifzonen- Vom Existenzminimum bis zum Spitzensteuersatz

Von einer Tarifzone von fünf, also vom Eingangssteuersatz bis zu dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent in Tarifzone fünf, werden die Steuerforderungen an das verdiente Einkommen angepasst.

Der Grenzsteuersatz als Rechnungsgröße

Die Ermittlung des Grenzsteuersatzes als Rechengröße ist von Bedeutung für die Frage, ob es sinnvoll ist, beispielsweise in einem Unternehmen, die Freibeträge, Werbungskosten und anderes zu reduzieren oder aber im Gegenteil das Einkommen zu erhöhen.

Die mathematische Definition für einen Grenzsteuersatz ist die, dass es sich um die Ableitung, also den Differentialquotienten der Steuerbetragsfunktion handelt.

Im Weiteren könnte die Rede sein von Durchschnittssteuersatz und Differenzsteuersatz. Letzterer ist Komponente der Funktion.

Quellensteuern

Die Einkommenssteuer trägt diverse Mäntelchen. So gibt es unter diesem Begriff die Kapitalertragssteuer, die Lohnsteuer, die Bauabzugssteuer oder die Aufsichtsratssteuer.

Diese Steuern, die Abgeltungssteuer ist in die Kapitalertragssteuer integriert worden, bezeichnet man im Übrigen als sogenannte Quellsteuern, da sie direkt erhoben werden.

Personengesellschaften, also beispielsweise eine KG oder auch eine GbR oder KG sind nicht direkt einkommensteuerpflichtig.

Hier werden die einzelnen Gesellschafter mit der Einkommensteuer belastet. Kapitalgesellschaften zahlen zudem keine Einkommenssteuer, sondern vielmehr Körperschaftssteuer.

Welteinkommensprinzip

Es gilt, zumindest auf dem Papier, das sogenannte Welteinkommensprinzip, nachdem in der Bundesrepublik die zur Steuerzahlung Verpflichteten, mit ihrem Einkommen, ganz egal in welcher Ecke der Welt sie es generiert haben, zur entsprechender Steuerzahlung verpflichtet wären.

Die Enthüllungen im April 2016, die Steueroase in Panama betreffend, führen diesen Grundsatz allerdings durchaus ad absurdum.

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