Was ist das Gnadensplitting?

Gnadensplitting
Das Gnadensplitting

Kann jemand Gnade splitten, Gnade teilen? Dem Wortsinn nach geht das nicht.

Jedenfalls dem Sinn nach, wonach Gnade ein freiwilliger Akt menschlicher Nächstenliebe ist.

Entweder die Gnade wird ausgeübt oder nicht, geteilt werden ist nicht möglich. Der Staat kann das.

Das Gnadensplitting auf den Punkt gebracht

Denn das Wort Gnadensplitting stammt aus dem steuerlichen Vokabular. Obwohl Gnadensplitting kein steuerlicher Fachbegriff ist.

Gnadensplitting ist eher ein volkstümlicher Ausdruck dafür, dass das Ehegattensplitting von Ehepaaren, wenn einer der Partner verstorben ist, noch nachwirken kann.

Verheiratete Paare, neuerdings auch eingetragene Lebensgemeinschaften, steht das Recht zu, sich im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung den Vorteil des Ehegattensplittings zu sichern.

Das Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting, über das die Politik schon seit langen Jahren redet, ist mittlerweile der einzige steuerliche Vorteil einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe.

Es besagt, kurz erläutert, dass bei zwei Einkommensbeziehern in einer Partnerschaft deren Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatzes nicht einfach addiert werden.

Denn die Addition beider Einkommen würde zu einem höheren Steuersatz führen, da der Steuersatz mit der Höhe des Einkommens progressiv ansteigt.

Vielmehr werden beide Einkommen summiert, dann halbiert. Mit der so ermittelten Summe geht die Steuerverwaltung in die Lohnsteuertabelle und ermittelt den für dieses Einkommen geltenden Prozentsatz der Einkommenssteuer.

Dieser Einkommenssteuerprozentsatz wird dann für die Summe beider Einkommen zugrunde gelegt. Dieses Verfahren ist nur dann möglich, wenn beide Partner zusammen veranlagt werden.

Aus dem Ehegattensplitting wird im Todesfall das Gnadensplitting

Stirbt einer der Partner, entfällt also ein Einkommen, ist es möglich, dass das andere Einkommen mit einem höheren Steuersatz bedacht wird. Um dies zu vermeiden, wird im Jahr des Todesfalles sowie im folgenden Jahr die Steuer so berechnet, als würde der Partner noch nicht verstorben sein. Das ist das Gnadensplitting bzw. Witwensplitting.

Vorteile des Gnadensplittings

Dadurch wird einerseits dem Hinterbliebenen für das Gnadenjahr die Änderung der Steuerklasse erspart.

Andererseits erhält er noch einen gewissen Zuschuss, der ihm über die schwere Zeit hinweghelfen kann. (Siehe hierzu auch Steuerklasse Witwe, Steuerklasse im Todesfall und Steuerklasse Witwe mit Kind).

Nachteile des Gnadensplittings

Wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile. Der Hinterbliebene sollte nicht vergessen, noch im Laufe des Gnadenjahres, während das Gnadensplitting noch wirkt, die eigene Steuerklasse ändern zu lassen.

Andernfalls wird ihn das Finanzamt im Folgejahr auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Und diese kann zu einer erheblichen Nachzahlung führen.

In jedem Fall ist zu empfehlen, in dieser Situation einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein um Unterstützung zu bitten.

Online Steuerberatung Gnadensplitting

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