Was Sie über den Einkommensteuersatz wissen sollten

Einkommensteuersatz
Einkommensteuersatz

Die deutsche Einkommensteuer versteht sich als eine Steuer, welche auf die Einkommen natürlicher Personen zu erheben ist.

Die Basis, die hier trägt ist das Einkommensteuergesetz, flankiert von etlichen anderen Gesetzen. Mit dem Einkommensteuertarif ist die Berechnung geregelt.

Die Einkommensteuer, mit einem Anteil von 25 Prozent erweist sich als eine der ergiebigsten. So brachte sie dem deutschen Fiskus in 2013 – die wirtschaftliche Lage, und damit auch die Höhe der Steuereinnahmen haben sich seitdem signifikant verbessert –  alleine ungefähr 200 Millionen Euros ein.

Einkommensteuersatz und Einkommensteuertarif

Dies ist also die Berechnungsbasis für die zu erhebende Einkommensteuer. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind in Paragraph 32a des EstG zu finden.

Es existieren in Bezug auf den Einkommensteuersatz verschiedene „Tarifverläufe“ wenn es um die Abführung der Einkommensteuer geht. Da ist einmal der entweder gestufte oder lineare „Progressive Tarif“, weiter gibt es den „Proportionalen Tarif“, auch FlatTax genannt, schließlich den Degressiven Tarif.

Des Weiteren ist es möglich, den Einkommensteuersatz nach Einkommensarten zu definieren. Um den entsprechenden Steuerbetrag zu berechnen, kommt eine mathematische Funktion zum Einsatz, also, ganz wie beim Faktorverfahren in der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV mit Faktor ein mehrstellige, genaue Zahl, die aus diversen vorliegenden oder geschätzten Daten generiert wird.

Tarifzonen

Ganz so einfach, wie es eben anklingt, macht es sich das Finanzamt mit dem Einkommensteuersatz natürlich nicht. Es gibt vier  Tarifzonen und schließlich, als fünfte den vielzitierten Spitzensteuersatz. Die Tarifzonen bestimmen nach dem Paragraphen 32a Absatz 1 S.2 des EstG die Steuerbeitragsfunktion, will heißen den Faktor, um letztlich die Steuer zu berechnen.

In der Tarifzone eins des Einkommensteuersatzes gilt der Grundfreibetrag von 8.652 Euro. Es fallen grundsätzlich keine Steuern an. Wird es mein Mehr, wird ein sogenannter „Eingangssteuersatz“ von vierzehn Prozent fällig, der sich sukzessive bis zu etwa 24 Prozent steigert.

Ab einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) von 13.670 Euro bei Ledigen und 27.340 Euro bei Verheirateten liegt der Einkommensteuersatz in Tarifzone drei.

Hier geht es ebenso linear weiter, doch ein wenig gemäßigter. Will heißen er steigt auf bis zu 42 Prozent bei einem Einkommen von 53.665 Euro oder 107.330 Euro.

Wer mehr verdient, dessen Einkommensteuersatz gerät in Klasse vier, wo durchgehend, bis zu dem zvE von 254.447 Euro in Klasse fünf 42 Prozent zu zahlen sind. Klasse fünf zahlt, was da auch kommen möge, 45 Prozent.

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