Der Einkommensteuer Grundfreibetrag erklärt

Der Grundfreibetrag ist dafür gedacht, einen gewissen Teil des Geldes, welches ein Bürger verdient, unangetastet von der Steuer zu lassen.
Dieser Satz entspricht dem von der Bundesregierung in zweijährigem Abstand neu festgelegten Existenzminimum, dem auch der Regelsatz für Arbeitslose Hartz IV zugrunde liegt.
Dies ist gültig für Auszubildende, Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige.
Der Satz für den Grundbedarf liegt 2016 bei 8.652 Euro. Bei Zusammenveranschlagung beläuft sich der Einkommensteuer Grundfreibetrag auf das Doppelte. Wer also mit seinem Verdienst über diesem Betrag liegt, muss Steuern zahlen.
Pfändungsfrei
Das Existenzminimum, statistisch errechnet aus den Regelbedarfen, der Grundsicherung im Alter bei einer Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt, soll das Existenzminimum zur Befriedigung der Bedürfnisse sein.
Zugrunde liegen ihm auch Daten aus Einpersonenhaushalten, welche keine Sozialhilfe beziehen, sich jedoch am Ende der Einkommensgrenze befinden.
Dabei wird hier unterschieden zwischen dem sogenannten psychischen Existenzminimum und dem soziokulturellem Existenzminimum.
Das soziokulturelle Existenzminimum soll die Teilnahme an politischem, kulturellem und gesellschaftlichem Leben garantieren.
Der Sozialhilfesatz in Deutschland soll es dem Betroffene jedoch ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben, ein sparsamer Umgang mit den Finanzen wird vorausgesetzt, durchaus teilzunehmen.
Vieldiskutiertes Existenzminimum
Das Existenzminimum, an dem sich der Einkommensteuer Grundfreibetrag misst, steht natürlich in der öffentlichen Kritik.
So wird darauf hingewiesen, dass etwa 350 000 Haushalten im Jahre 2013 der Strom abgeschaltet wurde, weil sie sich nicht in der Lage sahen, die entsprechenden Rechnungen zu begleichen.
Etwa 1,5 Millionen Menschen sehen sich gezwungen die Hilfe der Lebensmitteltafeln in Anspruch zu nehmen. Eine demütigende und zeitaufwendige Angelegenheit, denn auch der Strom der Flüchtlinge will versorgt werden.
Unter den Bedingungen, die das Existenzminimum böte, könne man sich nicht einmal Selbstverständlichkeiten leisten, so würden häufig vom Arzt verordnete Medikamente nicht eingenommen, ganz einfach weil sich derjenige, der vom Existenzminimum leben kann, die Zuzahlung nicht leisten kann.
Soziales Abseits
Die Ansiedlung des Existenzminimums in einem solchen Rahmen führt bei den Betroffenen oft auf den Weg zum sozialen Abseits.
Verwandte können nicht mehr besucht werden, weil kein Geld für die Fahrt da ist, Geburtstage fallen aus, weil kein Geld für Geschenke vorhanden ist.
Dabei wird der Lebensunterhalt weiter teurer. Eine zunehmende gesellschaftliche Isolation ist die zwangsweise Folge. Handelt es sich um eine Familie, so bekommen die Kinder die Missstände am ehesten mit.
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