Der Einkommensteuer Freibetrag im Überblick

Der Bundesbürger, als Steuerzahler, unterliegt den Steuergesetzen. Das heißt er wird zwangsläufig alle möglichen Steuern zahlen.
Dies ist eine, möchte man es so formulieren, Abgabe an den Staat. Nur in besonderen Fällen, unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann der Steuerzahler von der Steuerschuld befreit werden.
Die Freibeträge im Steuerrecht
Zu diesem Zweck sind die Freibeträge im Steuerrecht gedacht. Es gibt Freibeträge sowohl für beispielsweise die Gewerbesteuer, die Erbschaftssteuer, auch die Einkommensteuer so wie die Körperschaftssteuer.
Man sollte jedoch vermeiden, diese Freibeträge in den diversen Steuerarten mit den Freigrenzen und Pauschalen zu verwechseln.
Hier ist anzumerken, dass eine Freigrenze nicht mehr bewilligt wird, wenn sie überschritten wird, ein Freibetrag jedoch weiter gültig ist.
Pauschalbeträge werden wegfallen, sobald eine höhere Ausgabe zur Einreichung kommt. Die Freibeträge jedoch werden zusätzlich bewilligt, nachdem die Pauschalen abgezogen wurden.
Lohnsteuer und Einkommensteuer – gibt’s da einen Unterschied?
Lohnsteuer? Einkommensteuer? Die Sache ist ein wenig verworren und hat viel mit dem allgemeinen Sprachgebrauch zu tun.
Eigentlich ist es so, dass die Steuer, die auf Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Arbeit liegen, einem Lohn also, Lohnsteuer genannt wurden.
Diese unterschied man von der Steuer, die Angestellte auf ihr Gehalt zahlen musste. Diese nannte man Einkommensteuer.
Es ist jedoch so, das jedes Einkommen außerhalb der nicht selbstständigen Tätigkeit dazu führt, dass im finanzrechtlichen Sinne, nicht in dem des täglichen Sprachgebrauchs, eine Einkommensteuererklärung fällig wird.
Die Lohnsteuer ist also eine Untergruppe der Einkommenssteuer.
Alle Arbeitnehmer zahlen also Lohnsteuer, kommt eine Einkommensart hinzu, verwandelt sich diese wunderbarerweise in die Einkommenssteuer.
Freibeträge in der Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer ist es möglich, diverse Einkommensteuer Freibeträge von der Lohnabrechnung abziehen zu lassen.
Da existiert der Einkommensteuer Grundfreibetrag. Der liegt bei 8000 Euro.
Wer also diese Grenze nicht überschreitet, ist nicht verpflichtet Steuer zu zahlen. Sind die Steuerzahler Eltern, können sie zudem einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4300 Euro beantragen, für Alleinerziehende sind es etwa 2100 Euro.
Außerdem sind da Freibeträge für Rentner, Behinderte, Auszubildende, es gibt den Versorgungsfreibetrag, den Zukunftssicherungsfreibetrag, den Rabattfreibetrag.
Was bewirken die Einkommensteuer Freibeträge?
Mit den diversen Einkomensteuer Freibeträgen, die abgezogen werden, bevor die Einkommenssteuer angesetzt wird, senken Sie die Steuerlast.
Das Nettogehalt wird höher, weil die Steuern, die Sie normalerweise erst mit der Steuerjahreserklärung in Abzug bringen, bereits während des laufenden Jahres zugunst5en Ihrer Steuerlast wirksam sind.
Sie erhalten also bei der Jahreserklärung entsprechend weniger zurück, weil sie das Jahr über schon von der Steuererleichterung profitiert haben.