Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich
Die Einkommensteuererklärung ist eines der wesentlichen Mittel des Staates, um die Steuerlast eines Steuerbürgers zu ermitteln. Für abhängig Beschäftigte hieß sie in den vergangenen Jahren Lohnsteuerjahresausgleich. Der Name ist Programm. Die Einkommensteuererklärung ist eine Erklärung.
Der Steuerbürger erklärt selbst, welches Einkommen er im entsprechenden Steuerjahr zu versteuern hat. Das Finanzamt ermittelt dann daraus die zu zahlende Steuer und erlässt einen Einkommenssteuerbescheid.
Gegen diesen Einkommenssteuerbescheid kann der Steuerpflichtige innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Wer ist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Einige Steuerbürger sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige sowieso.
Abhängig Beschäftigte hingegen müssen nicht unbedingt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sein.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres beim Finanzamt eingereicht haben eine freiwillige Steuererklärung für alle anderen hat 4 Jahre Zeit.
Die Steuergesetzgebung ändert sich jährlich
Die Steuergesetzgebung ändert sich jedes Jahr. Dementsprechend sind auch die Formulare für die Einkommensteuererklärung jedes Jahr andere. Auch verwendet jedes Finanzverwaltung in jedem Bundesland andere Steuer-Formulare. Darauf sollte geachtet werden, denn die Einkommenssteuerformulare aus dem Internet herunter geladen werden.
Einkommensteuererklärung online erstellen
Wobei das Herunterladen von Steuer-Formularen und Ausfüllen per Hand nicht mehr zeitgemäß ist. Auf elster-online.de können sie auch online ausgefüllt werden. Für die Steuererklärung 2013 gibt es unter anderem Änderungen bei der Verpflegungspauschale.
Wer berufsbedingt länger als 8 Stunden außer Haus ist, kann nunmehr 12 € pro Tag als Verpflegungskosten ansetzen. Die Zwischenstufe von 14 Stunden entfällt. Änderungen gibt es auch bei Dienstreisen. So können Arbeitnehmer, die von zuhause aus nicht erst den Betrieb aufsuchen, um dann in den Außendienst gehen, bereits die Fahrt zum 1. Kunden als Dienstreise ansetzen.
Wie zu sehen ist, gehen die Änderungen ins Detail, die der Laie nicht alle kennen kann. Wer es so macht wie im letzten Jahr und meint, es wird schon irgendwie gehen, der wird mit ziemlicher Sicherheit nicht das Optimum erreichen.
Sollten Sie einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen?
Die Beauftragung eines Lohnsteuerhilfevereins für Arbeitnehmer und Rentner oder eines Steuerberaters für alle anderen Steuerpflichtigen zahlt sich alle Mal aus. Wer es dennoch selbst versuchen will, muss wissen, welche Formulare er für seine eigene Einkommensteuererklärung benötigt.
Formulare Steuererklärung 2013
Da ist zum einen der Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung 2013. Er gilt für unbeschränkt steuerpflichtige Personen. Arbeitnehmer können unter Umständen die Einkommensteuerformulare 1 (EST 1 V) verwenden, wenn sie eine vereinfachte Steuererklärung abgeben möchten. Gleiches ist auch möglich für Personen, die beschränkt steuerpflichtig sind. Sie verwenden das Einkommensteuerformular 1 (EST 1).
Die vereinfachte Steuererklärung
Kurz gesagt: Eine vereinfachte Steuererklärung können Arbeitnehmer abgeben, die lediglich Einnahmen aus Arbeitslohn sowie bestimmten Lohnersatzleistungen haben und lediglich genau festgelegte steuermindernde Ausgaben haben.
Diese sind Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Bei Ehegatten ist dies nur bei einer Zusammenveranlagung möglich. Bemerkenswert ist, dass Einkünfte aus Renten die Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung ausschließen.
Wann liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor?
Eine beschränkte Steuerpflicht liegt dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger in Deutschland Einkünfte erzielt, ohne hier seinen Wohnsitz zu haben. In § 49 Einkommensteuergesetz sind die Einkünfte festgelegt, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Diese sind, ohne hier abschließend dargelegt werden zu können, folgende:
– Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit
– Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit
– Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
Downloads zu Einkommensteuererklärung
-> Steuer-Paket 2014
Sämtliche offiziellen Arbeitshilfen und Steuerformulare für die Steuererklärung 2013/2014
-> Kostenloser Download Mantelbogen Einkommensteuererklärung 2013
-> Einkommensteuererklärung 2013 für beschränkt Steuerpflichtige (Mantelbogen)
-> Einzelne Anlage zu Steuererklärung
-> Anleitung zur Steuererklärung 2013/2014
Einkommenssteuererklärung im Überblick