Die Einkommensteuererklärung erstellen
Einmal im Jahr, jeweils zum 31.12., haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkünfte dem Finanzamt gegenüber, in der Einkommenssteuererklärung offen zu legen und damit Ihren Anspruch auf die steuerlichen Freibeträge, die für Ihre Steuerklasse vorgesehen sind, geltend zu machen.
Manche Arbeitnehmer sind verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, andere können die Einkommenssteuererklärung freiwillig abgeben. Eine genauere Erklärung finden Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Die Steuererklärung – ein rotes Tuch
Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung eine unangenehme Pflicht. Diese schriftliche Erklärung des Steuerpflichtigen, ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer.
Es ist möglich, sie schriftlich mit den Mantelbögen, die Ihnen das Finanzamt jährlich zusendet, oder aber auch im elektronischen Verfahren, beispielsweise dem Elster-Verfahren, abzuwickeln.
Die Formulare für die Einkommenssteuererklärung sind genormt, es ist zwingend notwendig, in beiden Verfahren, der elektronischen Abwicklung, wie auch der schriftlichen, genau diese Formulare zu verwenden.
Es können unter Umständen eine ganze Zahl von Anlagebögen zu bearbeiten sein. Das fängt bei der Anlage zum Vorsorgeaufwand an, geht über die Anlage für Altersvorsorgebeträge, der Anlage Kind, der Anlage Einkünfte aus Kapitalerträgen weiter bis zur Anlage Weinbau für nichtbuchführende Weinerzeuger.
Hilfe finden Sie in zahlreichen Lohnsteuerhilfevereinen, auch bei einem Steuerberater.
Pflichten, Rechte und Sanktionen
In Paragraf 149 der Abgabenordnung, auch den sogenannten Einzelsteuergesetzen ist eindeutig festgelegt, wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben.
So gibt es für natürliche Personen die Einkommenssteuererklärung, die Körperschaftssteuererklärung für juristische Personen, die Umsatzsteuererklärung für Unternehmer, die Gewerbesteuererklärung für alle Gewerbebetriebe.
Weiter existieren Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung. In dem Fall, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht abgeben, werden Ihre Einnahmen nach Paragraf 162 Ao vom Finanzamt ungefähr geschätzt. In den allemeisten Fällen zu Ihrem Nachteil.
Geben Sie Ihre Steuererklärung wesentlich zu spät ab, könnte es sein, dass Sie einen Verspätungszuschlag nach Paragraf 152 AO entrichten müssen.
Wer ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungverpflichtet?
Grundsätzlich sind Ehepaare bei denen eine gemeinsame Veranlagung vorgenommen wird, zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet. In der Regel sind in diesem Fall beide Ehepartner berufstätig und haben die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt.
Ebenfalls zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn Sie einer Nebentätigkeit nachgehen, die 450 Euro übersteigt oder wenn Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld beziehen, das diesen Betrag übersteigt.
Wer kann auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung verzichten?
Sind Sie Alleinstehend und beziehen Sie lediglich Einkünfte aus einer nicht-selbständigen Arbeit, dann müssen Sie keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Dies gilt auch, wenn Ihre Einkünfte unter 8004 Euro liegen. Es spielt bei dem genanntent Freibetrag keine Rolle, ob das Geld aus selbständiger oder nichtslebständiger Arbeit stammt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen oder nicht, sollten Sie unbedingt beim Finanzamt nachfragen. So können SIe etwaigen Ärger vermeiden.
Erleichterung ab 2014
Die Bundesregierung hat beschlossen, voraussichtlich ab dem Jahre 2014 zur Erleichterung des Verfahrens zur Besteuerung, eine im Voraus ausgefüllte Steuererklärung anzubieten.
Hierbei werden alle schon bekannten Daten des Arbeitnehmers, also Name, Adresse und Lohnsteuerdaten wie Vorsorgeaufwendungen, Rentenleistungen, Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge bereits von der zuständigen Finanzbehörde eingetragen.
Der Steuerpflichtige muss den Antrag lediglich noch weiter bearbeiten. Dieser Service der Steuerbehörden wird vollkommen kostenlos sein.
Fristen für die Einkommensteuererklärung
Es existieren unterschiedliche Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. In aller Regel sollte die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des nächsten Jahres beim Finanzamt vorliegen.
Dies besagt der Paragraf 149 der AO. Lässt man seine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen, verlängert sich diese Frist jedoch bis zum 31. Dezember.
Sind Sie Landwirt, liegen die jeweiligen Fristen aufgrund des Wirtschaftsjahres, das vom herkömmlichen Arbeitsjahr abweicht, auf dem 30. September beziehungsweise dem 30. März.
Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung
Auch Sie als Arbeitnehmer können Ihre Einkommenssteuererklärung online abgeben.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass alle Belege dennoch in Papierform an das Finanzamt übersandt werden müssen.
Um die Einkommenssteuerklärung elektronisch abzugeben, müssen Sie eine Steuersoftware nutzen, die über eine ELSTER Schnittstelle verfügt.
ElsterFormular
Überdies bietet die Finanzverwaltung eine Steuersoftware an, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Mit ihrer Hilfe kann die Einkommenssteuererklärung online an das Finanzamt übermittelt werden.
Das bereitgestellte Programm nennt sich ElsterFormular und kann kostenlos bezogen werden. Mit der Hilfe von ElsterFormular ist es möglich, Ihre Einkommenssteuererklärung einfach an Ihrem Pc zu erstellen und dem Finanzamt zu übermitteln. –> Bei Elster anmelden
Einkommensteuererklärung Downloads und Arbeitshilfen
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