Antrag Lohnsteuerjahresausgleich?!

Früher, zu Zeiten der Bürokratie auf Papierbasis, gab es den Antrag auf einen Lohnsteuerjahresausgleich.
Diese Zeiten sind vorbei, seit es Computer gibt. Trotzdem hält sich diese Bezeichnung hartnäckig. Zunächst einmal: Der Lohnsteuerjahresausgleich heißt jetzt Einkommensteuererklärung.
Und einen Lohnsteuerjahresausgleich Antrag gibt es schon lange nicht dafür. Es ist eine Erklärung, die der Steuerpflichtige selbst abgeben muss. Er erklärt also seine Steuern und beantragt nichts beim Finanzamt.
Lohnsteuerjahresausgleich Antrag bzw. Abgabe der Einkommensteuererklärung – jedes Jahr das gleiche „Übel“
Wie es auch immer heißt, es ist ein alljährliches lästiges Übel. Jedenfalls für jene Bürger, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet sind.
Wer hingegen zu jenen Einkommensempfängern gehört, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben dürfen, macht dies im Allgemeinen nur, wenn er in freudiger Erwartung ist. In Erwartung einer saftigen Steuerrückzahlung.
Eine online Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleichs ist empfohlen
Obwohl Einkommensteuererklärungen nach wie vor auf Papier abgegeben werden dürfen (bei Unternehmenssteuern etwa ist das nicht mehr der Fall), empfiehlt sich auch beim Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich die Verwendung eines Computers mit Steuersoftware.
Was früher einmal der Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich war, sind heute die Elsterformulare vom Finanzamt, die online verfügbar sind. Das sind aber die reinen Formulare, genau so, wie sie auch in Papier vorliegen.
Sie sind nicht hilfreich, wenn eine Steuererklärung erst erarbeitet werden muss. Steuersoftware, die es vielfältig auf dem Markt für wenig Geld gibt, fragt nach, prüft Plausibilität und Vollständigkeit, führt sogar Interviews mit dem Steuerbürger. Sie sind deshalb alle Mal zu empfehlen. Zu empfehlen ist hier z.B. Smartsteuer.
Sich an einen Fachmann wenden
Besser als eigener PC mit Steuersoftware ist jedoch ein Fachmann. Kein Laie kann die steuerlichen Belange durchdringen. Nicht umsonst sind 90 % der steuerlichen Fachliteratur auf der Welt in deutscher Sprache.
Je nach Einkommensart ist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein zweckmäßig. Obwohl sich viele Bürger vor den dafür anfallenden Kosten scheuen.
Selbst dann, wenn die Steuererklärung durch einen Fachmann erstellt wurde und keine hohe Steuer Rückzahlung folgt, möglicherweise sogar eine Nachzahlung, ist das für den Steuerbürger von Vorteil.
Denn wenn er es selbst machen würde, könnte das negative Ergebnis durchaus noch negativer ausfallen. Außerdem kann der Steuerfachmann seinem Mandanten Hinweise geben, wie er sich in Bezug auf steuerliche Belange zukünftig verhalten sollte. Das kann kein Elsterformular der Finanzverwaltung leisten.
Mit einem Fachmann an der Seite, kann die lästiger jährliche Steuererklärung zum Vergnügen werden
Das Wichtigste aber ist: Bei optimaler Zusammenarbeit kann der Fachmann es schaffen, dass sein Mandant keinen Bammel vor dem Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich haben muss.
Online Steuerberatung Antrag Lohnsteuerjahresausgleich
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