Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wer eine Immobilie sein Eigentum nennt, kann sich glücklich schätzen. Denn Betongold ist krisensicher. Und wirft, auch in Niedrigzinszeiten, eine respektable Rendite ab. Jedenfalls dann, wenn die Immobilie vermietet ist.
Wer Einkünfte aus Vermietung hat, muss die Anlage V ausfüllen.
Gleich ist, um was für eine Art Vermietung es sich handelt
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine vermietete Ferienwohnung, die Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein ganzes Wohnviertel handelt.
Mit der Anlage V werden alle Gewinne aus Vermietung und Verpachtung dem Finanzamt mitgeteilt.
Das schließt ein, dass eine Gewinnermittlung zuvor stattgefunden hat. Diese Gewinnermittlung ist nicht Aufgabe der Anlage V. Hier wird nur das Ergebnis eingetragen.
Auch eine Untervermietung oder Verpachtung muss in Anlage V eingetragen werden
Solche Vermietungseinnahmen entstehen nicht nur bei der Vermietung einer Immobilie im Ganzen. Auch die Untervermietung eines einzelnen Raumes, aber auch die Vermietung von Rechten (Beispiel Erbbaurecht) zählt dazu. Das ist ganz besonders wichtig für Wohngemeinschaften (WG).
Wenn es hier, wie es häufig vorkommt, einen Hauptmieter gibt und die anderen WG Mitglieder seine Untermieter sind, erzielt der Hauptmieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Diese muss er nicht nur versteuern, er muss sie zu diesem Zweck auch in einer Anlage V eintragen.
Zinsen aus Bausparveträgen müssen ebenso versteuer werden
Auch Zinsen aus Bausparverträgen müssen versteuert werden mittels der Anlage V, wenn der Bausparvertrag zum Kauf, Bau oder Umschuldung einer Immobilie verwendet wurde.
Für jedes Objekt muss eine eigene Anlage V ausgefüllt werden
Wer mehrere Grundstücke besitzt und vermietet, muss für jedes diese Objekte eine eigene Anlage V ausfüllen. Häufig kommt es vor, dass Erbengemeinschaften gemeinsame Vermietungserlöse erzielen.
Ist das der Fall, muss die Gemeinschaft selbst und die Höhe der in der Gemeinschaft erzielten Einkünfte angegeben werden.
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