Anlage SO für sonstige Einkünfte
Vor Einführung der Rentenbesteuerung war die Anlage SO sowohl für die Eintragung sonstiger Einkünfte als auch der von Renten zuständig.
Den Renten wurde jetzt eine eigene Anlage R zugeordnet.
Deshalb hat die Anlage SO stark an Bedeutung verloren. Derzeit werden dort Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen eingetragen. Beispielsweise Versorgungsleistungen jeglicher Art.
Versorgungsleistungen können im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge anfallen, Unterhaltsleistungen, Abgeordnetenbezüge und Ähnliches sein.
Einnahmen aus Leistungen müssen ebenfalls in Anlage SO eingetragen werden
Einnahmen aus Leistungen müssen zum Zwecke der Versteuerung ebenfalls in der Anlage SO eingetragen werden. Das sind Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen oder aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.
Wobei gelegentlich hier der wesentliche Terminus ist. Fallen diese Einkünfte regelmäßig an, sind sie in die Anlage S einzutragen. Solche Leistungen sind bis 256 € im Jahr steuerfrei.
Bei diesen Leistungen dürfen nur Einnahmen mit Ausgaben aus derselben Einkommensquelle verrechnet werden.
Private Veräußerungsgeschäfte
Ebenfalls ein Fall für die Anlage SO sind private Veräußerungsgeschäfte. Als private Veräußerungsgeschäfte gelten jene Geschäfte, bei denen Gegenstände der Privatsphäre verkauft werden. Diese sind prinzipiell steuerfrei.
Jedoch gibt es bestimmte, gesetzlich genau festgelegte Ausnahmen, die in der Anlage SO eingetragen werden müssen. Das betrifft beispielsweise Grundstücksverkäufe und den Verkauf grundstücksgleicher Rechte.
Das aber nur dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen (Spekulationsgeschäfte). Außerdem sind Wertpapierkäufe und -verkäufe, bei denen zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt, steuerpflichtig und daher ein Fall für die Anlage SO.
Leerverkäufe und die Anlage SO
Grundsätzlich steuerpflichtig sind sogenannte Leerverkäufe, die es nicht nur auf dem Finanzmarkt gibt. Das sind Verkäufe, bei denen der Zeitpunkt des Verkaufes vor dem Zeitpunkt des Kaufes liegt. Auch hier ist ein Eintrag in der Anlage SO erforderlich.
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