Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Wer Geld hat und dies anlegt, erzielt daraufhin Kapitaleinnahmen. Dass diese versteuert werden müssen, wird vielen Steuerbetrügern durch die Mediendiskussion gerade bewusst.
Um eine Versteuerung zu erreichen, muss der Steuerbürger die Anlage KAP ausfüllen. So jedenfalls das Prinzip. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist die Anlage KAP in vielen steuerlichen Situationen unnötig.
Die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer als eine Quellensteuer wird direkt von den Banken abgeführt, eine zusätzliche Erklärung durch den Steuerpflichtigen ist demzufolge nicht nötig.
Wann Sie die Anlage KAP ausfüllen müssen
Es gibt jedoch steuerliche Situationen, die nach wie vor die Abgabe der Anlage KAP erfordern. Etwa dann, wenn Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.
Das ist regelmäßig bei ausländischen Zinseinkünften der Fall. Oder bei Zinsen aus privater Kreditvergabe.
Auf die Abgeltungssteuer ist Kirchensteuer fällig, wenn der Kapitaleigener religionszugehörig ist. Banken können dies jedoch nicht wissen und führen regelmäßig die auf die Abgeltungssteuer entfallende Kirchensteuer nicht ab. Das muss mit der Anlage KAP nachgeholt werden.
Vorteile der Anlage KAP
Die Verwendung der Anlage KAP hat für den Steuerbürger unter Umständen auch Vorteile. Nämlich dann, wenn er die einbehaltene Abgeltungssteuer der Höhe oder dem Grunde nach überprüfen lassen möchte.
Mit der Anlage KAP wird automatisch ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt. Das bedeutet, dass das Finanzamt prüft, ob eine niedrigere Besteuerung der Kapitalerträge möglich ist.
Auch in dem etwas komplizierten Fall, dass Guthabenzinsen aus Bausparverträgen anfallen, die im Zusammenhang mit einem Darlehen für Vermietung stehen, ist die Anlage KAP auszufüllen.
Verrechnung mit der Abgeltungssteuer
Mitunter sind Einkünfte aus anderen Einkommensarten mit der Abgeltungssteuer zu verrechnen. Das trifft etwa auf Erstattungszinsen zu, die das Finanzamt wegen zu spät zurückgezahlter Steuer leisten muss. Diese sind als Kapitalvermögen zu versteuern und somit ein Fall für die Anlage KAP.
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