Anlage FW zur Förderung des Wohneigentums
Die Anlage FW zur Förderung des Wohneigentums hat ausgedient. Wer nach dem 1. 1. 2005 einen Bauantrag für ein eigenen Heim gestellt hat, erhält keine staatliche Förderung mehr. Bis dahin gab es noch die Forderungen nach den Paragraf 7 und 10a Einkommensteuergesetz sowie die Eigenheimzulage.
Es gab noch Zeiten, als der Staat interessiert war, dass die Menschen sich eigene Häuser bauen. 8 Jahre lang wurde dies durch die Eigenheimzulage gefördert. Wer Kinder hat, erhielt noch eine Kinderzulage zur Eigenheimzulage. Das hat sich richtig gelohnt.
Nur noch Einzelfälle benötigen die Anlage FW
Nach Auslaufen der Förderung wird nur noch für seltene Einzelfälle die Anlage FW benötigt.
Nämlich dann, wenn aus unvorhersehbaren Gründen die Forderung unterbrochen wurde und wieder auflebte.
Wird die Förderung von Wohneigentum wieder eingeführt?
Immer mal wieder gab es in der Politik Überlegungen, die Förderung des Wohneigentums wieder einzuführen. Insbesondere, da, wenigstens in den Ballungszentren, wieder Wohnungsknappheit herrscht.
Da der Staat jedoch immer weniger Geld zur Verfügung hat, meinen die meisten Politiker, dass eine erneute Aufnahme der Förderung des Wohneigentums finanziell nicht zu stemmen ist. Im Bau befindliche Flughäfen, Auslandseinsätze der Bundeswehr, ein doppelter Regierungssitz Berlin – Bonn oder ähnliche widersinnige Ausgaben sind den Politikern wichtiger.
Wohn-Riester
Einzig und allein das so genanntes Wohn-Riester ist eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Bildung von Wohneigentum geblieben. Das Kapital aus diesem Sparvertrag darf seit einigen Jahren hundertprozentig für den Bau oder den Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet werden. Auch eine Entschuldung ist möglich.
Allerdings wird dies nicht mehr in der Anlage FW Förderung des Wohneigentums eingetragen sondern, wie alle Riesterverträge, in der Anlage AV.
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