Anlage AV Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträgen
Die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) zur Einkommensteuererklärung ist dann auszufüllen, wenn für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen die steuerliche Förderung beantragt werden soll.
Ein Beispiel für einen Vorsorgeaufwand: die Riester-Rente
Ein gutes Beispiel dafür ist die Riester-Rente. Wer den gesetzlich garantierten Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge der Riester-Rente erhalten möchte, muss zu diesem Zweck die Anlage AV ausfüllen. Jährlich neu.
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
Auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen müssen in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Sofern sie der Basisversorgung dienen, können sie als Sonderausgaben abgezogen werden.
Beiträge zur Rürup-Versicherung
Ebenso gehören hier hinein alle Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen. Dazu zählen auch die Beiträge zur Rürup-Versicherung.
In früheren Jahren gehörten diese, jetzt in der Altersvorsorgeanlage platzierten Eintragungen in den Mantelbogen. Jetzt muss im Mantelbogen nur markiert werden, dass überhaupt eine Anlage AV abgegeben wird.
Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben
Ein Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben ist auch dann möglich, wenn als Begünstigter der entsprechenden Leistungen eine andere unterhaltsberechtigte Person eingetragen ist, beispielsweise das eigene Kind.
Andere Versicherungsbeiträge sind nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze abzugsfähig. Und auch nur dann, wenn durch die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung diese Grenze nicht überschritten worden ist.
Nehmen Sie die Eintragungen sorgfältig vor!
Wer das erste Mal eine Einkommensteuererklärung abgibt und die Anlage AV ausfüllt, sollte dies gewissenhaft tun. Denn nur eine gewissenhafte Eintragung aller korrekten Werte ergibt eine lohnenswerte Steuerersparnis.
Die einzutragenden Summen findet der Steuerpflichtige im Rentenbescheid, im Leistungsbescheid beruflicher Versorgungswerke und in der jährlichen Mitteilung der Riester- beziehungsweise Rürup-Rente.
Beiträge der Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung in die Anlage AV
Je nach persönlicher Situation müssen unter Umständen auch die Beiträge der Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung in die Anlage AV eingetragen werden.
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Online Steuerberatung Anlage AV Vorsorgeaufwand
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