Anlage AV Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10 a Einkommensteuergesetz

Anlage AVAltersvorsorge ist mittlerweile zur lebensnotwendigen Investition geworden. Jedem jungen Menschen muss heutzutage klar sein, dass er von der zu erwartenden Rente nicht leben kann.

Da das die Politik erkannt hat, hat sie verschiedene Möglichkeiten staatlich geförderter Altersvorsorge geschaffen. Am bekanntesten sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Diese sind direkt vom Staat gefördert. Diese Förderung ist an die Abgabe einer Einkommensteuererklärung gebunden.

Andere steuerlich geförderte Altersvorsorgemöglichkeiten

Doch auch andere Altersvorsorgemöglichkeiten werden steuerlich gefördert. Sie müssen, je nach Art, bei der Einkommensteuererklärung in die Anlage AV oder in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Welche Altersvorsorgemöglichkeit der Steuerbürger nutzt, ist seine Sache. Sehr beliebt sind private Lebensversicherungen, die erst im Rentenalter ausgezahlt werden.

Steuerbegünstigte Versicherungen

Auch andere Versicherungen werden steuerbegünstigt als Vorsorgeaufwendungen anerkannt. Zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, sind Beiträge zur Vorsorge, die steuerlich gefördert werden.

Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen

Die Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben ist jedoch begrenzt durch Höchstbeträge. Gerade bei Arbeitnehmern werden diese Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Einige Absetzmöglichkeiten der Altersvorsorge fallen deshalb mitunter unter den Tisch wie beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Deshalb ist ein Sonderausgabenabzug oftmals nur für für selbstständig tätige Menschen sinnvoll. Außerdem sind Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben lediglich bis 2100 € pro Jahr und Person absetzbar.

Überprüfung durch das Finanzamt

In diesem Zusammenhang prüft das Finanzamt bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung und vorliegen der Anlage AV, ob die Absetzung als Sonderausgabe oder die Gewährung der Zulage für den entsprechenden Rentenvertrag günstiger ist. Bei Ehepaaren ist für jeden Partner eine eigene Anlage AV einzureichen.

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