Anlage 34 a – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a ESTG)

Anlage34aDas deutsche Steuersystem ist unter anderem deshalb so komplex, weil die Politik über die Steuerpolitik Einfluss nimmt auf die wirtschaftliche Entwicklung.

Diese Einflussnahme führte 2008 zu einer Änderung bei Unternehmenssteuern. Die damalige Unternehmenssteuerreform führte eine Thesaurierungsbegünstigung ein.

Was besagt der Terminus?

Dieser Terminus bedeutet nichts weiter, als dass Unternehmen steuerlich begünstigt werden, die den Gewinn des Unternehmens im Unternehmen anlegen. Also reinvestieren.

Was ist das Ziel?

Politisches Ziel dieser steuerpolitischen Maßnahme ist die Erhöhung des Eigenkapitalstocks von Unternehmen. Außerdem wird damit eine Angleichung an die gesunkene Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften erreicht.

Voraussetzung: es muss sich um eine Personengesellschaft handeln

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung ist, dass es sich um eine Personengesellschaft handelt. Sie muss einen Antrag stellen und erhält dann statt ihrer tariflichen Einkommensteuer einen ermäßigten Steuersatz von 28,25 % auf ihre Gewinne.

Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wenn der so akkumulierte Gewinn später wieder entnommen wird, findet im Jahr der Entnahme eine Nachversteuerung statt.

Diese Nachversteuerung beträgt 25 %. Deshalb lohnt sich die Beantragung einer Thesaurierungsbegünstigung nur bei einem individuellen Steuersatz von über 28,25 % und einer möglichst langen Verbleibdauer des Gewinns im Unternehmen.

Die Begünstigung steht einem Unternehmer und AUCH Mitunternehmern zu

Die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns steht sowohl einem Unternehmer als auch einem Mitunternehmer zu. Letzteres nur dann, wenn der Mitunternehmeranteil mindestens 10 % des Gewinns beträgt. Alternativ ab 10.000 €. Interessant ist, dass diese Begünstigung auch für das Sonderbetriebsvermögen gilt.

Die Vergünstigung über Anlage 34 a beantragen

Die Anlage 34 a zu Einkommensteuererklärung dient dazu, die Vergünstigung zu beantragen. Das Formular verlangt die Eintragung der Gewinne, aufgeteilt nach verschiedenen Kriterien.

Leistungsvergütungen und Entnahmen sind ebenfalls einzutragen. Auch kann beantragt werden, dass nur ein Teil des reinvestierten Kapitals begünstigt werden soll.

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