Was Sie über die Abgabefrist Lohnsteuerjahresausgleich wissen müssen

Noch vor Jahren gab es eng begrenzte Fristen, die der Fiskus setzte, wenn es um die Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleiches ging.
Das war zu Zeiten, als es noch einen Lohnsteuerjahresausgleich gab.
Das ist lange vorbei. Heute heißt es Einkommensteuererklärung und die Fristen dafür sind weiter gefasst worden.
Warum ist heute die Abgabefrist Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Abgabe der Einkommensteuererklärung weiter gesteckt?
Das hat unter anderem damit zu tun, dass sowohl das Finanzamt als auch der Bürger immer mehr die elektronische Bearbeitung dieser profanen Angelegenheit vorziehen.
Dadurch wird einerseits Arbeitskraft beim Finanzamt eingespart, andererseits ist es möglich, Einkommensteuererklärungen mehrerer Jahre auf einmal zu bearbeiten.
Und dem Steuerbürger erleichtern Steuerprogramme so manches.
Der 31. Mai – die Abgabefrist Lohnsteuerjahresausgleich gilt für alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben
Früher mussten Personen, die verpflichtet waren, einen Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung abzugeben, diese bis zum 31. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres abgeben.
Das ist auch heute so bei jenen, die ihre Einkommensteuererklärung per Gesetz abgeben müssen.
Abgabefrist bei Konsultierung eines Steuerberaters
Wer jedoch einen Steuerberater konsultiert, hatte früher bis Ende September Zeit, heute bis Ende Dezember.
Abgabefrist Lohnsteuerjahresausgleich bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung
Anders ist es bei all jenen Steuerpflichtigen, die den Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommenssteuer freiwillig abgeben, dies also wollen.
Hier hatte der Steuerpflichtige noch vor Jahren Zeit bis zum Ende des Folgejahres. Heutzutage ist diese Frist auf vier Jahre verlängert worden.
Vier ganze Jahre nach dem Ende des betreffenden Steuerjahres hat der Steuerpflichtige Zeit, freiwillig seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
So kann er beispielsweise im Jahr 2016 noch Einkommensteuererklärungen der Jahre 2011-2015 rechtswirksam abgeben.
Abgabe der Steuererklärung alle vier Jahre
Für den Steuerpflichtigen hat das den Vorteil, dass er sich, wenn er es drauf anlegt, nur alle vier Jahre mit der lästigen Arbeit beschäftigen muss.
Daraus ergibt sich aber auch ein leidiges Problem: Fällt es den meisten Menschen schon schwer, für ein Jahr rückwirkend die Belege zu sammeln und zu sortieren, für vier Jahre ist diesem das fast unmöglich.
Sie werden dabei vielleicht den einen oder anderen entscheidenden Fehler machen, zu ihren Ungunsten. Ein Schelm, wer dahinter Absicht des Fiskus vermutet.
Wer diese neue Regelung voll ausnutzt, sollte deshalb in jedem Fall einen Steuerfachmann zurate ziehen. Bei freiwillig die Einkommenssteuer abgebenden Personen wird dies meist ein Lohnsteuerhilfeverein sein, dessen Beratungsstellenleiter Arbeitnehmer und Rentner beraten dürfen.
Ein professioneller Steuerberater hingegen wird sich kaum mit solchen Dingen befassen, denn der Arbeitsaufwand, vier Jahre nachträglich eine Steuererklärung zu erstellen, ist ihm zu hoch.
Online Steuerberatung Abgabefrist Lohnsteuerjahresausgleich
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