Was Sie über die Abgabefrist der Lohnsteuererklärung wissen müssen

Abgabefrist Lohnsteuererklärung
Abgabefrist Lohnsteuererklärung

Der Begriff der Lohnsteuererklärung hat sich im deutschen Steuerzahlervolk unausrottbar festgesetzt.

Jeder, der irgendwie etwas von Steuern gehört hat, versteht darunter meist die jährlich abzugebende Lohnsteuererklärung.

Dabei ist beides falsch. Weder gibt es eine Lohnsteuererklärung noch muss diese jährlich abgegeben werden.

Was gemeinhin mit Lohnsteuererklärung gemeint ist

Der Begriff der Lohnsteuererklärung ist nicht nur veraltet, er ist auch inhaltlich falsch.

Dieser Begriff, nomen est omen, meint lediglich eine steuerliche Erklärung von nicht selbstständig Beschäftigten.

Der neuere, übergreifende, Begriff lautet Einkommensteuererklärung.

Diese umfasst alle Einkommensteuerarten, sowohl aus nicht selbstständiger, selbstständiger, freiberuflicher, landwirtschaftlicher oder ähnlicher Einkommensquelle.

Im Gegensatz zu dem, was früher eine Lohnsteuererklärung war, muss eine Einkommensteuererklärung meist wirklich jährlich abgegeben werden.

Muss die Lohnsteuererklärung wirklich jährlich abgegeben werden?

Die Lohnsteuererklärung, also die Abgabe einer Steuererklärung durch Arbeitnehmer oder Rentner, muss nicht mehr, wie früher, jährlich abgegeben werden.

Im Allgemeinen wird nunmehr eine vierjährige Frist angewendet.

Das bedeutet, dass etwa im Jahr 2016 noch Einkommensteuererklärungen der Jahre 2011 bis 2015 abgegeben werden können, sofern sie eben nur unselbstständige Beschäftigung betreffen.

Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob der Steuerbürger die Erklärung selbst fertigt oder sich helfen lässt. Anders als bei der Einkommensteuererklärung.

Die Frist zur Abgabe der Lohnsteuererklärung: 31.05

Dort ist immer noch, was früher auch bei der Lohnsteuererklärung galt: Wer seine Erklärung selbst abgibt, muss dies bis zum 31.05 des Folgejahres tun.

Wer sich durch einen Steuerberater helfen lässt, muss die Einkommensteuererklärung bis zum Ende des Folgejahres abgeben.

Allerdings sind die Finanzämter oft großzügig bei den Fristen, sofern der Steuerberater eine Fristverlängerung beantragt.

Fristverlängerung

Apropos Fristverlängerung: Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und dies vergisst, wird regelmäßig durch die Finanzämter gemahnt, mit Fristsetzung.

Wer einen solchen Brief mit meist vier Wochen Befristung erhalten hat, muss unverzüglich reagieren.

Entweder schafft er es, seine Einkommensteuererklärung/Lohnsteuererklärung bis dahin abzugeben oder er sollte beim Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen.

Ohne dies kann es teuer werden.

Das Finanzamt verlangt dann unter Umständen nicht nur Zinsen, sondern auch Versäumnisgebühren.

Fristverlängerung dank Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein

Ein Steuerberater oder auch Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein wird diese Fristverlängerung selbstverständlich für seinen Mandanten beantragen.

Denn es nutzt nichts, eine Steuererklärung wegen einer Abgabefrist Holter-Dipolter abzugeben. Hierzu sind allemal Fachkunde und sachliche Ruhe erforderlich.

Beim Antrag auf Fristverlängerung empfiehlt es sich, dem Finanzamt mitzuteilen, dass eine Antwort nicht erforderlich ist, wenn die Fristverlängerung genehmigt wird.

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