Aus der Kirche austreten: wie funktioniert der Kirchenaustritt?

Wie tritt man aus der Kirche aus
Wie tritt man aus der Kirche aus?

Kirchen in Deutschland dienen dem Gemeinwohl. Sie sind nicht nur Vereinigungen gläubiger Menschen, sie tun auch sehr viel für die Gesellschaft.

Damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, benötigen sie Geld. Viel Geld. Das war schon immer so. Im Mittelalter musste der 10. Teil des Einkommens an die Kirche abgegeben werden.

Die Kirchensteuer wird für die Kirche vom Staat eingezogen

Heute ist es nicht mehr so viel, aber durch die Vielzahl der Kirchenmitglieder kommt noch eine erkleckliche Summe zustande.

Die Kirchensteuer wird im Auftrag der Kirche vom Staat eingezogen und an diese weitergegeben.

Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt gemeinsam mit den Einkommenssteuern.

-> Sie wollen erfahren wie viel Kirchensteuer Sie zahlen? Nutzen Sie unseren Kirchensteuer Rechner

Änderung der Kirchensteuer 2015

Im Jahr 2015 kommt eine Änderung bei der Kirchensteuer auf die Kirchensteuerpflichtigen zu. Kirchensteuer muss von allen Einkünften gezahlt werden, so auch von der Abgeltungssteuer.

Bis 2014 war es jedoch eine freiwillige Angabe des Steuerpflichtigen, die er in einer Einkommensteuererklärung machen musste.

In dieser hat er die Höhe der Kirchensteuern erklärt, die er aus der Abgeltungssteuer zahlen muss. Diese Erklärung haben wohl sehr viele Kirchenmitglieder so nicht abgegeben.

Deshalb greift die Kirche jetzt rigoros zu und wird ab 2015 den Kirchensteueranteil der Abgeltungssteuer automatisch einziehen lassen.

Diese Änderung wird die Zahl an Kirchenaustritten wetier steigen lassen

Diese Änderung hat bereits 2014 zu vielen Kirchenaustritten geführt. Dies wird sich in 2015 verstärken.

So wird die Kirche sicherlich mehr Einnahmen aus der Abgeltungssteuer haben, aber insgesamt weniger Kirchensteuerpflichtige. Im Übrigen wird auch die Hinterziehung der Kirchensteuer geahndet.

Kirchenaustritt: Wie tritt man aus der Kirche aus?

Wer aus der Kirche austreten möchte, muss lediglich zu seinem Standesamt am Wohnort gehen. Dort füllt er einen entsprechenden Antrag aus und reicht ihn dem Standesamt ein.

Das Standesamt fordert dann eine Gebühr in Höhe von ca. 30 € von ihm. Die Mitarbeiter des Standesamtes bearbeiten den Antrag und teilen der Kirchenleitung der jeweiligen Kirche, in der der Steuerpflichtige organisiert war, den Austritt aus dieser Kirche mit.

Mit dieser Handlung ist der Kirchenaustritt vollzogen.

Heben Sie die Mitteilung über den Kirchenaustritt gut auf!

Es empfiehlt sich jedoch, die entsprechende Mitteilung des Standesamtes lebenslang aufzuheben. Denn wenn, an welcher Stelle des bürokratischen Weges auch immer, die Mitteilung des Kirchenaustritts verloren geht, ist der Kirchensteuerpflichtige beweispflichtig.

Die Kirchenaustrittmitteilung ist wie eine Urkunde zu behandeln

Diese Kirchenaustrittsmitteilung ist wie eine Urkunde zu behandeln. Besondere Probleme ergeben sich in dieser Hinsicht leider immer noch bei Bürgern der DDR.

Wer in der DDR seinen Kirchenaustritt erklärt hat, erhielt meist keine Bestätigung darüber.

Online Steuerberatung Wie tritt man aus der Kirche aus?

Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Wie tritt man aus der Kirche aus?"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung

 

Wie tritt man aus der Kirche aus?