Werbungskosten und die Werbungskostenpauschale erklärt
Die Werbungskostenpauschale, welche die Finanzbehörden jährlich an Steuervergünstigung gewährt, beträgt 1000 Euro.
Anstatt diese Pauschale in Anspruch zu nehmen, ist es auch möglich, das was man in seinem Beruf als Ausgaben nachweisen kann, jeweils individuell abzurechnen.
Wann Werbungskostenpauschale, wann individuell?
Die Werbungskostenpauschale in Anspruch zu nehmen, lohnt sich immer dann, wenn entweder die Ausgaben, die man Monat für Monat, in einem Jahr ,für Aus- und Weiterbildung, für Fachbücher hat, all die Dinge, die man unter der Sparte Werbungskosten anführen kann, nicht mehr als die 1000 Euro der Pauschale ausmachen, oder aber wenn man die entsprechenden Belege nicht vorweisen kann.
Dabei muss klar sein, dass auch die Fahrtkostenpauschale zu den Werbungskosten gehört. Diese beträgt alleine pro gefahrenem Kilometer 30 Eurocent. Das kann, bei einer Arbeitsstätte, die ein wenig weiter entfernt ist, schnell die besagte Werbungskostenpauschale überschreiten.
In diesem Fall ist es angebracht, in der Anlage N der Steuererklärung entsprechende Angaben zu machen und die Quittungen beizulegen.
Auch bei der elektronischen Abwicklungsweise der Steuererklärung ist es Pflicht, diese Dokumente dem Finanzamt postalisch, also urschriftlich zukommen lassen.
Was sind Werbungskosten konkret?
Werbungskosten, das sind zum Beispiel alle Ausgaben, die Sie für Berufskleidung aufwenden, für die Einrichtung Ihres Büros – auch wenn es nur aus einem Laptop besteht – , die Kosten für einen Umzug, die finanziellen Belastungen, die entstehen, wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erlitten haben.
Die Kosten, die Sie aufwenden, wenn Sie sich für einen neuen Job bewerben. Ebenso sind Werbungskosten die Kosten für Dienstreisen, selbstverständlich für Fahrten zur Arbeit.
Alle finanziellen Belastungen, die Ihnen durch eine Weiterbildung entstehen, können ebenfalls als Posten der Werbungskosten vor der Steuerbehörde geltend gemacht werden.
Es ist also manches mal durchaus sinnvoll, Rechnungen aufzubewahren – zum Beispiel die Rechnung für den Reiseführer oder auch den Kassenbeleg des Einrichtungshauses bei Kauf des Küchenregales – das für das Finanzamt genauso gut ein Bücherregal für das Arbeitszimmer darstellen kann.
Wem steht die Werbepauschale zu?
Jeder Steuerpflichtige Bundesbürger, welcher seine Einkünfte aus einer sogenannten nichtselbstständigen Beschäftigung erhält, hat laut Paragraf 9 a Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf eine Werbungskostenpauschale in Höhe von rückwirkend zum 01.01.2011 genau 1000 Euro.
Werbungskosten Arbeitshilfen
-> Tabellen zur Ermittlung abzugsfähiger Werbungskosten für die Einkommensteuer (13 Tabellen)
-> Werbungskosten Arbeitszimmer – Rechentabelle
-> Werbungskosten Arbeitsmittel (ohne Mehrwertsteuer) – Rechentabelle
-> Werbungskosten Fortbildungskosten – Rechentabelle
-> Werbungskosten Kapitalvermögen – Rechtentabelle
-> Werbungskosten berufliches Kraftfahrzeug – Rechentabelle
-> Werbungskosten berufliche Telefonkosten – Rechentabelle
-> Werbungskosten außergewöhnliche Belastungen – Rechentabelle
Online Steuerberatung Werbungskosten und die Werbungskostenpauschale
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