Welche Steuerklasse bin ich?

Welche Steuerklasse bin ich?
Welche Steuerklasse bin ich?

Früher war alles einfacher.

Da bekam man jedes Jahr vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde seine Lohnsteuerkarte in den Briefkasten gesteckt und darauf stand die Steuerklasse vermerkt. Die Lohnsteuerklasse.

War das wirklich einfacher?

Weshalb man seine Steuerklasse kennen sollte

Wozu muss man dann eigentlich wissen, welche Steuerklasse man selbst ist? Heutzutage geht das alles elektronisch und damit, hoffentlich, schneller und sicherer.

Der Arbeitgeber erhält vom Finanzamt die Mitteilung der steuerlichen Merkmale eines Arbeitgebers in elektronischer Form.

Der Arbeitnehmer erhält vom Finanzamt oder vom Arbeitgeber einen Ausdruck dieser Steuermerkmale. Und auch da steht die Steuerklasse drauf. In dieser Hinsicht hat sich nicht viel geändert.

Welche Steuerklasse bin ich also?

Generell stellt sich die Frage, was die Kenntnis der eigenen Steuerklasse bewirken soll. Sie kann eigentlich nur dann sinnvoll sein, wenn ein Paar sich mit dem Gedanken trägt, seine Lohnsteuerklasse ändern zu lassen.

Denn nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften sind überhaupt berechtigt, ihre Lohnsteuerklasse selbst zu wählen. Alle anderen, Singles mit oder ohne Kindern, werden aufgrund ihrer Eigenschaft als Single in die Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 2 (mit Kindern) eingeteilt und können das nicht verhindern.

Im Übrigen gilt für alle Menschen, die eine 2. Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte ausüben, immer die Lohnsteuerklasse 6.

Nur wenn man seine Steuerklasse kennt, kann man feststellen, ob ein Steuerklassenwechsel Sinn macht

Nur wer seine Steuerklasse kennt, wird überhaupt das Bedürfnis haben, diese zu ändern. Rein praktisch geht das dadurch, indem die beiden Partner persönlich zum Finanzamt gehen und dort einen entsprechenden Antrag gemeinsam ausfüllen.

Persönlich deshalb, damit nicht der eine Partner den anderen Partner, möglicherweise unwissend, in eine ungünstigere Steuerklasse einteilt.

So ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich. Und zwar bis zum 30. November jeden Jahres. Ab dem 1. Dezember ist eine Änderung bereits für das Folgejahr wirksam.

Die Steuerklasse ändern

Die Änderung der Steuerklasse für Paare von 4/4 in 3/5 ist nur dann zweckmäßig, wenn einer der Partner mindestens 2/3 des Gesamteinkommens des Paares verdient.

Dann erhält der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 und muss darauf weniger monatliche Lohnsteuer zahlen. Als Ausgleich erhält der andere Partner die Steuerklasse 5 und eine deutlich höhere Steuerbelastung.

Diese ist allerdings von der geringeren Summe zu zahlen, sodass sie Steuerbelastung, monatlich gesehen, sinkt. Im Rahmen der Erteilung eines Einkommensteuerbescheides durch das Finanzamt gleicht sich diese Steuer wieder aus.

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