Was ist die vereinfachte Einkommensteuererklärung?

Der Begriff vereinfachte Einkommensteuererklärung ist ein Widerspruch in sich. Denn was ist im Steuerrecht schon einfach?
Bereits eine einfache Einkommensteuererklärung überfordert den normalen Arbeitnehmer in vielen Fällen. Und dann auch noch eine vereinfachte Einkommensteuererklärung.
Sie ist schon deshalb nicht einfacher, weil sie mehr Voraussetzungen hat als eine normale Einkommensteuererklärung.
Wer darf eine vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben?
Die vereinfachte Einkommensteuererklärung darf nämlich nur der Arbeitnehmer abgeben, der Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hat. Es muss sich also immer um eine Person handeln, die angestellt tätig ist.
Eine weitere Voraussetzung für die Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung ist, dass nur Arbeitslohn respektive Versorgungsbezüge angefallen sind.
Allein diese Regelungen zur vereinfachten Einkommensteuererklärung schließen Menschen aus, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.
Weitere Voraussetzungen für die Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung
Weitere Voraussetzung für die Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung ist, dass nur bestimmte Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angegeben werden dürfen.
Welche das sind, steht ausschließend im Formular für die vereinfachte Einkommensteuererklärung. Damit diese „Vereinfachungen“ dem Steuerbürger nicht zu Kopfe steigen, wurde eine weitere Hürde eingeführt. So dürfen Ehepartner nur dann diese Erklärung abgeben, wenn sie zusammen veranlagt werden.
Werbungskosten in der vereinfachten Einkommensteuererklärung
Automatisch schließt die Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung die Angabe von weiteren, eigentlich ganz normalen Werbungskosten aus. So ist beispielsweise das häusliche Arbeitszimmer, das steuerlich geltend gemacht werden soll, ein Hinderungsgrund für die Abgabe.
Wer gar eine doppelte Haushaltsführung angeben möchte, geht ebenfalls leer aus. Auch Mehraufwendungen für Verpflegung, wie sie bei Menschen anfallen, deren Arbeitsplatz regelmäßig wechselt, können nicht in der vereinfachten Steuererklärung untergebracht werden. Genauso wie Kosten aus einer Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit.
Weitere steuerliche Anlagen sind gegebenenfalls zusätzlich abzugeben
Wer eine vereinfachte Steuererklärung abgeben möchte, kommt trotzdem nicht um hin, eventuell weitere steuerliche Anlagen beim Finanzamt einzureichen. Die Anlagen Kind, VL oder Anlage AV sind, wenn die übrigen Bedingungen vorhanden sind, auch bei dieser Einkommensteuererklärung einzureichen.
Ist die vereinfachte Einkommensteuererklärung wirklich so einfach?
Eine wirkliche Vereinfachung bei dieser Form der Einkommensteuererklärung ist es, dass der Steuerbürger Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers nicht eintragen muss.
Es genügt, wenn er aus der Lohnsteuerbescheinigung die sogenannte eTIN übernimmt. Dann ordnet das Finanzamt die elektronisch übermittelten Daten der Lohnsteuerbescheinigung automatisch dem Steuerbürger zu.
Die vorausgefüllte elektronische Steuererklärung – eine wirkliche Vereinfachung
Wirklich einfacher wird die ganze Sache, wenn der Steuerbürger die ab 2014 mögliche vorausgefüllte elektronische Steuererklärung nutzt.
Formulare für die vereinfachte Steuererklärung
-> Vereinfachte Einkommensteuererklärung 2013 für Arbeitnehmer (Mantelbogen)
-> Anleitung vereinfachte Einkommensteuererklärung 2013
Online Steuerberatung Vereinfachte Einkommensteuererklärung
Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Vereinfachte Einkommensteuererklärung"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung