Steueridentifikationsnummer anfordern

Steueridentifikationsnummer anfordern
Steueridentifikationsnummer anfordern

Die von manchen als Monstrum empfundene Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) ist eigentlich nur einen Nummer, weiter nichts. Einen Nummer für jeden Menschen in Deutschland.

Und: Sie hat wirklich nur etwas mit der Steuer zu tun. Seit 2007 wird jedem deutschen Staatsbürger von Geburt an eine lebenslang geltende, einmalige, ihn eindeutig identifizierende Zahl zugeteilt. Vom Finanzamt, von der örtlichen Gemeinde. Der Mensch kann das weder beeinflussen noch die Zahl ändern. Auch nicht löschen.

Wann wird die Steueridentifikationsnummer  gelöscht?

Eine Löschung dieser Steueridentifikationsnummer erfolgt automatisch 20 (!) Jahre nach dem Tod.

Die Zuteilung und Zusendung der Steuer ID erfolgt automatisch.

Dies sollte mittlerweile für jeden Menschen abgeschlossen sein.

Wie setzt sich die Steueridentifikationsnummer zusammen?

Die Zusammensetzung dieser Steueridentifikationsnummer ist, anders etwa bei der Steuernummer, zufällig. Sie wird automatisch generiert und verhindert einen Rückschluss auf persönliche Daten.

Steueridentifikationsnummer anfordern? Eine neue Steueridentifikationsnummer  kann NICHT angefordert werden

Die Anforderung einer Steueridentifikationsnummer ist nicht möglich. Jedenfalls nicht die Anforderung einer Neuen.

Der Steuerbürger kann lediglich die bestehende, ihm bereits zugeteilte und zugesandte Steuernummer erfragen, falls er sie verlegt hat und somit eine Zusendung der bereits vorhandenen Steuernummer beantragen.

Wie leitet man die Zusendung der Steuernummer in die Wege?

Sollten man die erteilte Steuernummer suchen und dies vergeblich, dann kann die Kommune oder das Finanzamt weiterhelfen. Kostet nichts.

Wozu braucht man eigentlich die Steueridentifikationsnummer?

Dabei stellt sich stets die Frage: Wozu braucht man denn diese Steueridentifikationsnummer? Wenn ich sie vergessen oder verlegt habe, na und?

Die Steuer ID wird künftig bei allen steuerlichen Angelegenheiten erforderlich sein. Übrigens neben der Steuernummer, nicht als Ersatz.

Die Steuernummer bleibt weiterhin aktuell. Beispielsweise kann eine natürliche Person, die also eine Steueridentifikationsnummer hat, auch Gesellschafter in einem Unternehmen sein.

In diesem Fall müssen bei der eigenen Steuererklärung die eigene Steuer ID und die Steuernummer der Gesellschaft angegeben werden. Das nur mal nebenbei.

Die Steuer ID führt nicht zur vollständingen Überwachung

Die Steuer ID entspricht jedoch nicht dem Schreckgespenst eines orwellschen Bürokratiemonsters. Sie ist kein Allheilmittel zur kompletten Überwachung einer Person á la PKZ in der DDR.

Die Personenkennzahl im Stasistaat diente eben vornehmlich nicht der steuerlichen Erfassung der Person, sondern gerade der totalen Überwachung, Katalogisierung und Verfolgung.

Damit dies mit der Steueridentifikationsnummer nicht geschehen kann, gibt es konkrete gesetzliche Regelungen. Diese sehen vor, dass außer den Steuerbehörden nur ganz bestimmte, konkret im Gesetz vorgesehene staatliche Stellen diese Steuer ID erhalten dürfen.

Und dieses darf nur geschehen im Zusammenhang mit der eigentlichen Übermittlung der Steueridentifikationsnummer, ohne weitere anhängende personenbezogene Daten. So soll der Überwachungsstaat verhindert werden.

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