Der Schwerbehinderung Steuerfreibetrag im Überblick

Die Einschränkungen, unter denen viele unserer Mitbürger als Behinderte oder auch Schwerbehinderte ertragen müssen, sind selbstverständlich in keiner Weise durch finanzielle Zuwendungen aufzuwiegen.
In der Bundesrepublik Deutschland sieht der Gesetzgeber im Steuerrecht mit den Pauschalbeträgen nach Paragraph 33b des Einkommensteuergesetzes einen Ausgleich der Nachteile vor. Die sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ sind nach dem jeweils festgestellten und im Behindertenausweis eingetragenen Grad der Behinderung gestaffelt.
Wo wird der Schwerbehinderung Steuerfreibetrag festgehalten?
Der Schwerbehinderung Steuerfreibetrag wird in der Lohnsteuerkarte festgehalten, sind das Kalenderjahr über gültig. Überschlagsweise ergibt ein Behinderungsgrad von 10 Prozent etwa 100 Euro Schwerbehinderung Steuerfreibetrag, nach oben ansteigend.
Die obere Grenze mit einem entsprechenden Grad der Behinderung von 95 bis 100 Prozent ergibt einen Schwerbehinderung Steuerfreibetrag von 1.420 Euro.
Schwerbehinderung Steuerfreibetrag: Blindheit oder Hilflosigkeit
Ist die Ursache der Behinderung Blindheit, oder auch die sogenannte „Hilflosigkeit“ welche mit weitaus größeren Einschränkungen einhergehen, steigt der Pauschbetrag auf eine Höhe von 3.700 Euro. Hierzu muss im Behindertenausweis das Merkmal „H“ oder aber „BI“ eingetragen sein.
Schwerbehinderung Steuerfreibetrag bei Pflegestufe III
Diese Befreiung von der Steuer gilt ebenso für behinderte Menschen, die in der Pflegestufe III eingenordet sind. Die jeweils einzelnen Aufwendungen für die behinderten Personen sind nicht einzeln aufzulisten und zu belegen, um die Pauschbeträge geltend zu machen.
Die Eltern eines behinderten Kindes haben die Möglichkeit, die Behinderung ihres Kindes auf eine der Lohnsteuerkarten übertragen zu lassen, gesetzt den Fall, das Kind würde die Freibeträge nicht selber in Anspruch nehmen.
Die Basis für diese Übertragung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind entweder einen Kinderfreibetrag beantragt und erhalten haben oder aber dass sie für das Kind Kindergeld beziehen.
Pauschbetrag für Hinterbliebene
Es existiert ein Pauschbetrag für Hinterbliebene, also Personen die Hinterbliebenenbezüge aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aber auch nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Höhe dieses Pauschalbetrages in der Steuerfreiheit beträgt 370 Euro im Jahr.
Der Nachweis der Behinderung
Hier sind vier Möglichkeiten offensichtlich. Einmal ist dies natürlich in der Hauptsache der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der entsprechende, schriftliche Bescheid, der Feststellungsbescheid der Behörde.
Es besteht die Möglichkeit, sich beim zuständigen Versorgungsamt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen, schließlich findet sich der genaue Grad der Behinderung ebenfalls in dem entsprechenden Rentenbescheid.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass, sollte die Behinderung schon längere Zeit bestehen, jedoch erst nachträglich dokumentiert und rechtlich erfasst worden sein, die Finanzbehörde verpflichtet ist, zu viel gezahlte Steuern zurückzugeben, zu diesem Behufe bestandskräftige Steuerbescheide entsprechend rückgängig zu machen.
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