Nebenjob Steuern – Steuern zahlen muss jeder

nebenjob steuern
Nebenjob Steuern

Hauptjob, Nebenjob, Minijob – Schwarzarbeit, Steuern zahlen muss jeder. Für Letzteres wohl eher nicht.

Das zeichnet Schwarzarbeit ja gerade aus. Wenn man überhaupt von Auszeichnungen sprechen kann bei Schwarzarbeit, denn hier drohen hohe Strafen aufgrund einer Steuerhinterziehung.

Für jede Erwerbstätigkeit werden Steuern gezahlt

Im Prinzip muss für jede Erwerbstätigkeit in Deutschland Steuern gezahlt werden. Der Staat verdient bei jedem Handgriff, bei jeder Dienstleistung, bei jeder noch so geringfügigen Beschäftigung mit. Nur bekommt der Arbeitnehmer das nicht immer so mit.

Minijob Steuern

Beispielsweise beim Minijob, bei dem seit 2014 450 € im Monat verdient werden können. Hier zahlt die Steuern pauschal der Arbeitgeber an die Minijobzentrale, und der Minijobber erhält sein Geld brutto gleich netto.

Es sei denn, mit dem Arbeitgeber wurde etwas anderes vereinbart. Oftmals wird der Minijobber an der Steuerzahlung beteiligt.

Steuern Hauptjob und Nebenjob

Beim Hauptjob und beim Nebenjob läuft das anders. Wer angestellt tätig ist, arbeitet auf Lohnsteuerkarte bzw. ELStaM. Auf dieser sind wichtigsten steuerlichen Merkmale vermerkt. Der Arbeitnehmer muss diese beim Arbeitgeber abgeben, damit er die Steuerzahlung veranlassen kann. Bzw. kann ELSTaM automatisch vom Arbeitgeber abgerufen werden.

Beim Hauptjob gelten die Lohnsteuerklassen 1-5. Der Nebenjob unterscheidet sich schon steuerklassenmäßig dadurch, dass für ihn immer die Steuerklasse 6 gilt.

Die Steuerklasse 6 ist die mit der höchsten Besteuerung. 50 % (!) des erarbeiteten Einkommens verbleibt beim Staat in Steuerklasse 6.

In Steuerklasse 6 werden keine steuermindernden Merkmale abgezogen

Da fragt man sich, weshalb man überhaupt noch arbeiten gehen soll. Der Grund für diese hohe Besteuerung ist, dass in Steuerklasse 6 keinerlei steuermindernde Merkmale abgezogen werden.

Die Einkommensteuererklärung

Dies ist erst im Rahmen einer Einkommensteuererklärung am Jahresende möglich. Deshalb sollten alle Arbeitnehmer, die in einem Nebenjob arbeiten, unbedingt eine Einkommensteuererklärung machen.

Bei dieser werden alle Einkommen, also aus Haupt- und Nebenjob zusammengefasst und darauf die Steuer ermittelt. Ausgenommen davon ist der Minijob, denn für diesen wurden bereits Steuern gezahlt.

Nebenjob als selbstständige Tätigkeit

Ein Nebenjob kann nicht nur auf Lohnsteuerkarte durchgeführt werden, viel häufiger ist es, selbstständig tätig zu sein. Als Freiberufler wie beispielsweise als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein. Oder mit einem selbstständigen Gewerbe, beispielsweise einem eBay Shop.

Vom Arbeitgeber muss eine Nebentätigkeit genehmigt werden

Nebentätigkeit bedeutet immer, dass derjenige noch eine Haupttätigkeit ausgeübt. Wenn diese eine unselbstständige Tätigkeit ist, muss er sich in jedem Fall seine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

Steuermäßig gilt beim selbstständigen Nebenjob, dass die Einnahmen daraus in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.

Online Steuerberatung Nebenjob Steuern

Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Nebenjob Steuern"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung

Nebenjob Steuern
Markiert in: