Lohnsteuerrückzahlung berechnen – was Sie beachten sollten

Der Staat lebt von unseren Steuern. Und das nicht schlecht. Er möchte immer besser leben, damit er immer besser seine Aufgaben erfüllen kann.
Ergo benötigt er immer höhere Steuern. Dieses Bedürfnis steht dem diametralen Gegensatz zu den Wünschen der Bürger.
Denn diese möchten auch stetig besser leben, ihre hart erarbeiten Einkommen also möglichst behalten.
Die kalte Progression – sie frisst Lohnerhöhungen auf!
Hinzu kommt, dass bei manchem Arbeitnehmer, für den die Gewerkschaften Lohnerhöhungen erkämpft haben, durch die sogenannte kalte Progression ein Großteil der Lohnerhöhung aufgefressen wird.
Beides zusammen treibt immer mehr Arbeitnehmer dazu an, eine Steuererklärung abzugeben und somit vom Finanzamt gezahlte Steuer zurückzuerhalten.
Jeder ist bestrebt, dass die Lohnsteuerrückzahlung möglichst hoch ausfällt
Der Natur des Menschen entsprechend strebt jeder Steuerbürger danach, die Lohnsteuerrückzahlung des Finanzamtes möglichst hoch ausfallen zu lassen, die Lohnsteuerrückzahlung berechnen ist damit für jedes Jahr aufs Neue eine „Lieblingsbeschäftigung“ vieler Steuerzahler.
Um die Lohnsteuerrückzahlung zu berechnen werden Quittungen gesammelt, Fahrtenbücher geschrieben, Handwerkerrechnungen aufgehoben, Steuerberater beschäftigt usw. und sofort.
Was erstattet wird, wurde vorher weggenommen!
Alles gut und schön. Wenn‘s denn nötig ist, soll es so sein. Die meisten abhängig Beschäftigten vergessen dabei jedoch eines beim Berechnen Lohnsteuerrückzahlung : Das Geld, das einem der Fiskus erstattet, hat er einem zuvor weggenommen.
Das Finanzamt hat kostenlos mit der zu viel bezahlten Lohnsteuer 1 Jahr gearbeitet und Zinsen erzielt!
Da die Rückerstattung der Lohnsteuer frühestens im Folgejahr der Lohnsteuerzahlung möglich ist, hat er mindestens ein Jahr lang das Geld des Steuerzahlers behalten und kann damit arbeiten.
Der Steuerzahler gibt dem Staat also ein Jahr lang einen Kredit, von seinem eigenen Geld.
Eine möglichst geringe Lohnsteuerrückzahlung sollte angestrebt werden
Na klar, so eine Lohnsteuerrückzahlung ist bestens geeignet, einen Urlaub zu finanzieren, eine Anschaffung zu stemmen.
Der Steuerzahler hat jedoch weit mehr davon, wenn er das Geld anspart, statt sich einen an den Staat ausgereichten Kredit zurückerstatten zu lassen.
Deshalb sollte immer dann, wenn es darum geht, die Lohnsteuerrückzahlung berechnen zu wollen, in diese Überlegungen mit einbezogen werden, dass diese Rückerstattung möglichst gering ausfällt. Beispielsweise dadurch, dass rechtzeitig Lohnsteuerfreibeträge in die elektronische Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Tipp: Immer einen Fachmann zu Rate ziehen
Beim Lohnsteuerrückzahlung berechnen sollte immer ein Fachmann einbezogen sein. Noch so kluge Ratschläge von Laien, Computerprogramme und Elsterformulare können nicht die menschliche Erfahrung ersetzen.
Mindestens bei der Erstellung der ersten Steuererklärung sollte ein Lohnsteuerberater des Lohnsteuerhilfevereins Unterstützung leisten.
Diese sind für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer und Rentner bestens gerüstet. Nun gut, so ein Lohnsteuerhilfeverein kostet Geld.
Mit diesem Geld bezahlt der Arbeitnehmer aber jahrelange Erfahrung und Routine, die er selbst nicht haben kann.
Online Steuerberatung Lohnsteuerrückzahlung berechnen
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