Lohnsteuerfreibetrag beantragen

Der Lohnsteuerfreibetrag dient dazu dem Arbeitnehmer in der Bundesrepublik ein höheres Nettoeinkommen zu verschaffen.
Mit dem Oktober 2015 können Freibeträge beantragt werden, die dann zwei Jahre lang auf der Lohnsteuerkarte, in den Lohnsteuerdaten hinterlegt sind. Diese Freibeträge sind dann ab dem Januar 2016 geltend.
Wie genau ist der Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen?
Möchten Sie einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen, dann erfolgt die Antragsstellung über ein Formular, einen amtlichen Vordruck, den derjenige, der einen Freibetrag beantragen möchte, beim zuständigen Finanzamt erhält und auch abgibt.
Es ist sinnvoll und notwendig, dass, möchte man einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen, ein Antragsteller für einen neuen Antrag Mehrausgaben von wenigstens 600 Euro belegen muss, welche die ohnehin gezahlte Arbeitnehmerpauschale übersteigen.
In aller Regel ist der so profitierende in aller Regel dazu aufgefordert, im folgenden Jahr, nachdem der Lohnsteuerfreibetrag beantragt wurde, eine Steuererklärung abzugeben.
Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse geändert?
Ändern sich die finanziellen Verhältnisse desjenigen, der einen Freibetrag beantragt hat, so hat er dies dem Finanzamt zu kommunizieren. Der Lohnsteuerfreibetrag Antrag kann jeweils bis zum November eines laufenden Jahres gestellt werden.
Nach Bearbeitung erhalten die Antragsteller ein höheres monatliches Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber weniger an Steuern abziehen muss.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Antragstellung sind in Paragraph 39a des Einkommensteuergesetzes.
Welche Lohnsteuerfreibeträge kann man beantragen?
Es sind grundsätzlich möglich Lohnsteuer-Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen, für die aus ihrer Arbeit heraus entstehenden Werbungskosten, für Sonderausgaben.
Außergewöhnliche Belastungen wären zum Beispiel ein Behindertenpauschbetrag, ein Hinterbliebenenpauschbetrag, auch gibt es einen Freibetrag für den Sonderbedarf bei der Ausbildung einer bereits volljährigen Tochter, eines Sohnes.
Es gibt Unterhaltsaufwendungen, die als Freibetrag eingetragen werden können.
Beispiele für Werbungskosten sind Reisekosten, Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, Beiträge zu Berufsverbänden aber ebenso Aufwendungen für Werkzeug Fachliteratur, Arbeitsmittel sowie berufliche Fortbildungskosten.
Die Sonderausgaben sind unter anderem Kinderbetreuungskosten, Kosten für die eigene Berufsausbildung, allerdings maximal 6000 Euro jährlich. Auch die Kirchensteuer zählt zu den Sonderausgaben.
Weitere Freibeträge
Weiter gibt es Freibeträge auch für viele negativen Einkünfte – aus Land- und Forstwirtschaft, einer selbstständigen Arbeit, einem Gewerbebetrieb, der Vermietung und Verpachtung oder auch der sonstigen Einkünfte, die der Antragsteller hat.
Auch existieren Freibeträge für Aufwendungen in haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Handwerkerleistungen oder sonstiger Dienstleistungen, die haushaltsnah sind.
Sind die haushaltsnahen Dienstleistungen nicht von einer dritten Seite, zum Beispiel einer Versicherung erstattet, können sie diese in vierfacher Höhe als einen Freibetrag anerkennen lassen.
Online Steuerberatung Lohnsteuerfreibetrag beantragen
Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Lohnsteuerfreibetrag beantragen"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung