Die Lohnsteuer 2016 in Deutschland – welche Änderungen gibt es?

Lohnsteuer 2016 Deutschland
Lohnsteuer 2016 Deutschland

Bezüglich Höhe und Erhebung der Lohnsteuer in Deutschland hat sich 2016 gegenüber den Vorjahren nicht viel geändert.

Die Änderung der Lohnsteuer 2016 in Deutschland betrifft  lediglich, wie jedes Jahr, die Höhe des Grundfreibetrages, ab dem überhaupt Steuer zu zahlen ist.

Grundfreibetrag und Lohnsteuertabelle 2016

Dieser Grundfreibetrag wird jährlich entsprechend der Änderung der Lebensverhältnisse angepasst (vergleichbar mit dem Inflationsausgleich). Dementsprechend verschieben sich alle Werte in der Lohnsteuertabelle nach oben. Erhoben wird die Lohnsteuer 2016 in Deutschland grundsätzlich vom Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hat damit nichts zu tun.

Mittlerweile erledigen das alles Computer, der Arbeitnehmer erhält lediglich auf seinem Gehaltszettel eine Mitteilung über die Höhe der abgeführten Lohnsteuer, ebenso der Sozialabgaben.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Bezüglich der Erhebung der Lohnsteuer ist bei vielen Arbeitnehmern noch die gute alte Lohnsteuerkarte im Gedächtnis. Sie hatte jedes Jahr eine andere Farbe.

Die letzte Lohnsteuerkarte war gelb, aus dem Jahr 2010. Die darauf notierten Daten hatten noch einige Jahre nach dem Ende der Karte weiterhin Gültigkeit.

Mittlerweile ist die Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte vollzogen und funktioniert, soweit man weis, weitgehend reibungslos. Der Arbeitnehmer erhält lediglich einen Auszug aus den Daten, die beim Finanzamt über ihn bezüglich der Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen.

Prüfen Sie die Daten sorgfältig!

Diese Daten sollte er sorgfältig prüfen. Zum einen, weil es durchaus Übertragungsfehler von einem System auf das andere beim Finanzamt gegeben hat.

Zum anderen, weil der Arbeitgeber möglicherweise falsche Werte übermittelt hat. Außerdem können sich diese Abzugsmerkmale der Lohnsteuer aufgrund der Änderung der Lebensumstände des Arbeitnehmers ändern. Beispielsweise Heirat, Kinder, Kirchenein- oder Austritt usw.

Wird Ihnen zuviel Lohnsteuer abgezogen?

Viele Arbeitnehmer meinen, dass ihnen zuviel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird und geben deshalb im Folgejahr freiwillig eine Einkommensteuererklärung ab.

Wer jedoch nicht besondere Belastungen bezüglich der Werbungskosten, der außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben oder ähnlichen, für die Einkommensteuererklärung wichtigen Kriterien hat, liegt daneben.

Beispielsweise muss, wenn weiter keine der oben genannten Steuersachverhalte vorliegen, beispielsweise bei den Werbungskosten ein Betrag von 1000 € überschritten werden, um überhaupt steuerrelevant zu werden.

Dies ist etwa der Fall, wenn der tägliche Arbeitsweg bei 230 Arbeitstagen im Jahr 15 km oder mehr beträgt. Wer also kaum Arbeitsweg hat, keine Arbeitsmittel gekauft hat, keine Dienstreisen unternimmt oder Ähnliches, wird sich in seiner Hoffnung, im Folgejahr Lohnsteuer zurückzuerhalten, getäuscht sehen.

Dennoch, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann so manches erreichen.

Online Steuerberatung Lohnsteuer 2016 Deutschland

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